Wirtschaft
Umtausch nach dem Kaufrausch
Nach Weihnachten wollen viele Konsumenten ihre Einkäufe oder Geschenke umtauschen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch gibt es aber nicht. Auch Gutscheine können ihre Tücken haben.
Viele Schnäppchenjäger sind nach den Feiertagen noch auf der Pirsch nach Sonderangeboten. Andere wollen wiederum ihre Einkäufe umtauschen. Doch Vorsicht: Es gibt kein Recht auf Umtausch.
Service
Die meisten Geschäfte sind trotzdem bereit, Waren retour zu nehmen – als freiwillige Serviceleistung. Umtausch-Bedingungen müssen auf der Rechnung stehen. Geld gibt es üblicherweise nicht zurück. Findet man nichts, erhält man Gutscheine.
Gutscheine sind generell 30 Jahre lang gültig. Eine Verkürzung ist zwar möglich – aber nur, wenn die Firma das auch begründen kann. Auf den meisten Gutscheinen ist die Gültigkeitsdauer – oft drei bis fünf Jahre – angegeben.
Gewährleistung
Ist ein Geschenk kaputt, gibt es den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Kunden können zwei Jahre lang vom Verkäufer verlangen, die Ware zu reparieren oder auszutauschen