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Umweltverschmutzung als Mord? – Bewegung fordert Gesetz

Wie sollen Umweltverschmutzer bestraft werden? Wenn es nach einer belgischen Initiative geht, dann auf der gleichen Ebene wie Kriegsverbrecher. 

Tobias Kurakin
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Wird Umweltverschmutzung schon bald zum Strafdelikt am Kriegsverbrecher-Gerichtshof?
Wird Umweltverschmutzung schon bald zum Strafdelikt am Kriegsverbrecher-Gerichtshof?
INA FASSBENDER / AFP / picturedesk.com

Die Frage nach dem Umgang mit der Natur und dem Klima gehört derzeit zweifellos zu den bestimmenden Auseinandersetzungen vor der die Menschheit steht. Neben bemühten Appellen und individuellem Verzicht sollen auch Gesetze dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger nachhaltiger leben. 

Chemiefabrik als Auslöser

Eine Gruppe von internationalen Klimaschützerinnen und Klimaschützern fordert nun, dass umweltschädliches Verhalten in das Völkerstrafrecht aufgenommen wird und damit auf eine Ebene mit Genozid gestellt wird. An fordester Front kämpft eine kleine belgische Gemeinde. 

Wie in einer ausführlichen Reportage des ORF dargelegt, ist die Lage in Zwijndrecht - einer kleinen Gemeinde in der Provinz Antwerpen besonders drastisch. Eine im Ort ansässige Chemie-Fabrik hat das Leben der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig geschädigt. 

Die Fabrik produzierte durch ihre Forschung und Arbeit PFOS, Perfluoroctansulfonsäuren. Die Chemikalien, die in der Natur nicht vorkommen, sondern einzig und allein vom Menschen künstlich hergestellt werden können, sind etwa in Antihaftbeschichtungen bei Pfannen zu finden. 

Die Risiken, die von der Chemikalie für Menschen ausgehen, sind nicht vollends erforscht. Sie stehen jedoch im Verdacht massive Gesundheitsschäden wie Krebs zu verursachen. Mittlerweile hat mehr als die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner des kleinen Ortes zu hohe PFOS-Werte im Blut. 

Zwar hätte das Unternehmen mittlerweile aufgehört PFOS zu produzieren, die neuen Chemikalien wären aber um nichts sicherer. Der örtliche Grüne Politiker Steven Vervaet schildert dramatische Zustände: "Wir wissen schon seit längerer Zeit, dass das Grundwasser in der Umgebung des Betriebsgeländes kontaminiert ist und deshalb nicht als Trinkwasser verwendet werden kann. Seit Juni vergangenen Jahres wissen wir aber, dass die Kontamination viel ernster und umfangreicher ist als gedacht.“

Auch in der Luft seien die Giftstoffe mittlerweile enthalten. Ein normales Leben mit allen Vorzügen, die eine kleine Gemeinde bietet, ist nicht mehr möglich. Hühnereier müssten weggeworfen werden, da die Gefahr einer Kontamination bereits zu groß ist. 

Die Bevölkerung hat ihren Unmut bereits geäußert. Insgesamt 58.000 Bürgerinnen und Bürger klagten die belgische Regierung dafür, dass sie nicht gegen die Umweltverschmutzung unternommen hatte. Ein Gericht gab ihnen im größten Prozess der Geschichte des Landes sogar recht. Das Verfehlen der Klimaziele würde dazu führen, dass das in der Menschenrechts-Konvention festgeschriebene "Recht auf Leben" verletzt sei. Zu Verbesserungen kam es dennoch nicht. 

Die Klimaaktivistin Chloe Mikolajczak von der NGO End Ecocide Belgium will nun einen Schritt weitergehen. Sie fordert einen Begriffswandel. Die bewusste Umweltzerstörung soll demnach fortan Ökozid genannt werden und auch also solcher Einzug ins Strafrecht halten. 

"Mord an der Umwelt"

Wenn Umweltverschmutzung tatsächlich Einzug in das Völkerstrafrecht finden würde, wäre dadurch eine kriminelle Perspektive entstehen, die sich nicht mehr mit Geldstrafen abwickeln lassen würde. In Belgien könnte der Tatbestand als "Mord an der Umwelt" schon bald in den Gesetzbüchern stehen. 

Die Bewegung will jedoch einen Schritt weitergehen. Demnach soll der Ökozid als fünftes Verbrechen neben Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie das Verbrechen der Aggression in die Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag aufgenommen werden. 

Noch einige offene Fragen 

Bereits im Juni hatten mehrere Juristen und Juristinnen am neuen Gesetzesentwurf gebastelt. Weil derzeit das aktuelle Umweltrecht nicht ausreichend genug sei, könne man hier Nachschärfungen anstellen. Die Juristinnen und Jursiten definierten Ökozid als "rechtswidrige oder willkürliche Handlungen, mit dem Wissen begangen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerer und weitreichender oder langfristiger Schäden für die Umwelt besteht, die durch diese Handlungen verursacht werden“.

Die entscheidende Frage stellt sich jedoch an der Sanktionierung des Gesetzes. Auch wenn der Gerichtshof in Den Haag das Gesetz aufnehmen würde, wären weitere Fragen noch zu klären. Es müsste viel Geld in die Hand genommen werden, um tatsächlich auch Einzelpersonen juristisch verfolgen zu können. Große Staaten wie die USA, Russland und China würden das Statut hingegen nie unterzeichnen und seien demnach nicht verfolgbar.  

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