Ermittlungen laufen

Unbekannte sprengen mit Böller WC-Anlage in die Luft

In Wien kam es in der Nacht auf Sonntag zu zwei Vorfällen mit Pyrotechnik. In der Donaustadt wurde eine WC-Anlage in die Luft gesprengt. 

Newsdesk Heute
Unbekannte sprengen mit Böller WC-Anlage in die Luft
Die Wiener Polizei hat die Ermittlungen übernommen.
LPD Wien

Bisher noch nicht ausgeforschte Personen haben am Wochenende mehrere – zum Teil schwere - Sachbeschädigungen mittels pyrotechnischer Gegenstände in Wien begangen.

Eine öffentliche WC-Anlage wurde in der Nacht auf Sonntag gegen 01:30 Uhr im Bibernellweg im Bereich des Badeteichs Hirschstetten in Wien-Donaustadt beinahe vollständig zerstört. Durch die Druckwelle wurde die Metalltüre etwa 25 Meter vom Gebäude weggeschleudert. Ein Ohrenzeuge, der zwei laute Knalle in der Nacht hörte, verständigte die Polizei, als er die Beschädigungen wahrnahm. Die Berufsfeuerwehr Wien kontrollierte in weiterer Folge das Gebäude auf mögliche Einsturzgefahr. Aus Sicherheitsgründen wurde die Sperre veranlasst.

Streubox gesprengt

Gegen 06:30 Uhr wurde die Polizei nach Wien-Favoriten alarmiert. Im Favoritner Gewerbering sprengten bisher unbekannte Täter eine Streubox des Straßendienstes der Stadt Wien. Vor Ort konnten keine Reste der pyrotechnischen Körper gefunden werden. 

In beiden Fällen wurden keine Personen verletzt. Die Ermittlungen gegen die unbekannten Täter wurden aufgenommen.

Die Wiener Polizei warnt in Hinblick auf Silvester ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Böller sowie unsachgemäßer Verwendung von Silvesterfeuerwerken.

Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von meist aus dem Ausland besorgter Pyrotechnik ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien birgt großes Gefahrenpotential.

Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro.

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