Österreich

Undercover-Tierschützer decken Welpenhandel auf

Heute Redaktion
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Gute Nachrichten so kurz vor Weihnachten: Vier Pfoten gelang es, einer Welpenhändlerin in Ottakring das Handwerk zu legen. Sie versuchte diesen süßen Teacup Chihuahua, der eigentlich viel zu jung ist, übers Internet zu verscherbeln.

Auf die Schliche kam der Frau eine Hundebesitzerin, die sich selbst einen kleinen Malteser zulegte. Kurz danach starb das Tier an Parvovirose. Daraufhin meldete sie sich bei Vier Pfoten und verriet die Verkäuferin. Auch ein Nachbar meldete die Welpenhändlerin. Ihm war aufgefallen, dass sie immer wieder kleine Hunde von ihrer Wohnung aus vertickte.

Händlerin log bei Hunde-Alter und Herkunft

Nun wartete die Tierschutzorganisation ab, bis die Ottakringerin wieder einen Hund übers Internet anbot. Dann gab sich Kampagnenleiterin Indra Kley als Möchtegern-Hundemama aus und besuchte die Frau. "Die Händlerin erzählte mir, dass der Hund neun Wochen alt ist – auf dem ersten Blick würde ich aber sagen, dass er jünger ist. Auch der gestorbene Malteser-Welpe war eigentlich jünger als angegeben", so Kley. "Angeblich erhält die Frau die Hunde von einer Freundin in Ungarn, die sie selbst züchtet. Sie selbst inseriert regelmäßig unter unterschiedlichen Namen und Telefonnummern, weshalb wir sie ohnehin schon als verdächtig geführt hatten." Kaum aus der Wohnung heraussen, verständigte sie die Polizei und den Amtstierarzt.

Welpe jetzt im Tierschutzhaus

Die Zuständigen knöpften der Welpenhändlerin ihr illegales "Gut" sofort ab. Nun sitzt der Kleine im Wiener Tierschutzhaus. Gegen die Händlerin läuft eine Anzeige. Sie kann sich auf ein Verfahren einstellen. Nichts Neues für die Ottakringerin. Sie dürfte schon 2012 ins Visier der Behörden geraten sein.

Vor Weihnachten besonders wichtig: "Welpenhandel hat viele Gesichter. Lassen Sie sich nicht von einer freundlichen Händlerin, die Ihnen die Tiere in ihrer Wohnung zeigt, täuschen. Und ganz wichtig: Es ist nicht möglich, dass ein Welpe ohne Muttertier, der weniger als 15 Wochen alt ist, legal mit einem EU-Heimtierausweis über die Grenze gereist ist. Denn für die verpflichtende Tollwutimpfung muss der Hund zwölf Wochen alt sein und danach noch drei Wochen warten, bis er ausreisen darf."