Österreich

Unfalllenker (19) muss ins Gefängnis

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Ein 19-jähriger Vorarlberger ist nach einem Autounfall mit Todesfolge am Landesgericht Feldkirch zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Drei Monate davon muss er hinter Gittern verbringen. Beim Crash im Oktober 2013, bei dem sein bester Freund starb, waren alle sechs Insassen nicht angeschnallt gewesen.

Das vom Angeklagten gelenkte Auto war in der Nacht auf den 20. Oktober auf einer Landesstraße in Altach bei 110 km/h in einer Kurve ins Schleudern geraten und gegen eine Straßenlaterne und einen Baum geprallt. Ein junger Mann auf der Rückbank erlitt dabei tödliche Verletzungen, die übrigen fünf Insassen wurden teils schwer verletzt. Laut Polizeibericht war keiner der Mitfahrer angegurtet, auch der Lenker nicht.

Unfalllenker weinte vor Gericht

Laut gerichtsmedizinischer Untersuchung war der Autofahrer nicht alkoholisiert und stand auch nicht unter Drogen. Der unbescholtene Mann bekannte sich vor Gericht schuldig. Unter Tränen erklärte er, er wünschte, er könnte alles rückgängig machen. Sein Verteidiger merkte an, sein Mandant habe nach dem Unfall psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, denn er habe "den Tod seines besten Freundes verschuldet".

Richterin Angelika Prechtl-Marte sprach den 19-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und fahrlässiger Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu neun Monaten Freiheitsstrafe, davon drei Monate unbedingt. Die Höchststrafe hätte drei Jahre betragen.

Nachträgliche Strafmilderung möglich

Eine Haftstrafe mache niemanden lebendig, doch sei angesichts der Folgen bei einer solchen Geschwindigkeitsübertretung eine zumindest teilbedingte Haftstrafe unumgänglich, so die Richterin laut dem Zeitungsbericht. Für die Teilnahme an einem Präventionsprojekt in Schulen und Fahrschulen stellte das Gericht dem jungen Mann eine nachträgliche Strafmilderung in Aussicht.