Österreich

Unfallopfer (26) gelähmt: Lenkerin verurteilt

Heute Redaktion
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Im Herbst 2013 verletzte eine 48-jährige Lenkerin eine junge Fußgängerin bei einem Verkehrsunfall in Wien-Favoriten so schwer, dass sie nun querschnittsgelähmt und ein Pflegefall ist. Am Freitag wurde die Frau mit Persönlichkeitsstörung und Depression zu eineinhalb Jahren teilbedingter Haft und zur Zahlung von 100.000 Euro verurteilt. Die sechs Monate im Gefängnis hat die Angeklagte bereits in der U-Haft abgesessen - sie ist wieder auf freiem Fuß.

so schwer, dass sie nun querschnittsgelähmt und ein Pflegefall ist. Am Freitag wurde die Frau mit Persönlichkeitsstörung und Depression zu eineinhalb Jahren teilbedingter Haft und zur Zahlung von 100.000 Euro verurteilt. Die sechs Monate im Gefängnis hat die Angeklagte bereits in der U-Haft abgesessen - sie ist wieder auf freiem Fuß.

Laut rechtskräftigem Urteil hatte die Frau am 14. November 2013 in einer Schule einer Lehrerin ihren Pkw entwendet. Mit dem BMW fuhr die 48-Jährige zwei Tage später durch Favoriten. Die nicht alkoholisierte Frau touchierte auf der Laxenburger Straße zunächst einen geparkten Pkw. Die Lenkerin setzte ihre Fahrt ungerührt fort und überfuhr bei Rotlicht drei Kreuzungen.

"Bremse nicht richtig erwischt"

Während der Fahrt sei ihr "schwindlig" geworden, sagte die Frau. Sie habe gegen ihren Schwindel in ihrer Handtasche ohne Erfolg nach einer Wasserflasche gesucht. Das Auto habe sie nicht anhalten können: "Es war leider eine Automatik-Schaltung. Mit der bin ich das letzte Mal vor 20 Jahren gefahren." Außerdem habe sie "die Bremse nicht richtig erwischt".

Im Kreuzungsbereich Laxenburger Straße/Gudrunstraße krachte es. Die Frau verriss ohne ersichtlichen Grund den Pkw, geriet auf den Gehsteig und stieß einen Verkehrszeichen-Steher um, der auf die 26-Jährige fiel und die Frau, die gerade vorschriftsmäßig die Straße überqueren wollte, zu Boden warf.

Die 26 -Jährige erlitt einen offenen Schädelbruch mit Hirnaustritt, eine Hirnprellung, eine Zwischenhirnblutung, Brüche der Augenhöhle und des Schläfenbeins, einen Bruch des linken Jochbogens, eine Nasenbeinfraktur, einen Bruch des siebenten Halswirbels, Brüche der ersten und zweiten rechten Rippe, einen Bruch des rechten Schulterblatts, Brüche des vierten bis sechsten und des zehnten Brustwirbels sowie Rissquetschwunden am Kopf.

Vater: "Dann wurde ihr Kopf zermalmt"

"Sie liegt seit diesem Tag im Spital. Sie war auf dem Weg zu einer Geburtstagsfeier, auf die sie sich sehr gefreut hat. Und dann wurde ihr Kopf zermalmt", sagte der Vater der jungen Frau, ein Rechtsanwalt, der im Strafverfahren die rechtlichen Interessen seiner Tochter vertrat.

Der Vater des Opfers machte als Privatbeteiligter einen Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 500.000 Euro geltend. 100.000 Euro sprach ihm Richter Christian Gneist zu. Die Lenkerin müsste die 100.000 Euro binnen zwei Wochen bezahlen, die 48-Jährige ist infolge einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und einer diagnostizierten Depression allerdings frühpensioniert und besachwaltert.

Trotz Persönlichkeitsstörung zurechnungsfähig

Laut Gutachten der Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter war die Frau ungeachtet ihrer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt zurechnungs- und damit schuldfähig. Ihre Persönlichkeitsstörung hatte die Frau nie fachspezifisch oder medikamentös behandeln lassen.

Ihr stehen monatlich 837 Euro zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung. Sie werde "20 bis 30 Euro zur Schadensgutmachung leisten, wenn das akzeptiert wird", gab die 48-Jährige zu Protokoll. "Ich möchte mich bei der Familie entschuldigen, wenn das akzeptiert wird", sagte die Angeklagte außerdem.