Wirtschaft

Unfallversicherung gilt auch für Home Office

Heute Redaktion
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Endlich Rechtssicherheit: Im dritten Gesetzespaket zur Corona-Krise beschließt der Nationalrat, dass Unfallversicherung auch fürs Home Office gilt, und zwar rückwirkend ab 11. März.

Am Freitag beschließt der Nationalrat ein drittes Gesetzespaket anlässlich der Corona-Krise. Dieses beinhaltet unter anderem neue Regeln für den Mieterschutz, Kredite sowie das Home Office. Zudem sollen einmalig aus dem Familienlastenausgleichsfonds 30 Millionen Euro an den Familienhärteausgleich zur Verfügung gestellt werden.

Neue Rechtssicherheit gibt es für Menschen im Home Office. Die Arbeits-Unfallversicherung gilt nun auch für das Home Office – und zwar rückwirkend ab 11. März.

Mieterschutz vor Delogierung

Wichtige Maßnahmen gibt es auch zum Mieterschutz. Wer aufgrund der aktuellen Krise von Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen ist und deshalb die Miete nicht mehr bezahlen kann, muss keine Delogierung oder Vertragskündigung befürchten.

Sollte jemand im Zeitraum 1. April bis 30. Juni Schwierigkeiten haben, aufgrund der Einschränkungen die Miete zu bezahlen, dann ist das kein Kündigungsgrund, geht aus dem Gesetzesvorschlag des Justizministeriums hervor. Mieter haben bis 31. Dezember Zeit, die Mietrückstände zurückzuzahlen.

Kredite, Ärzte, Zivildiener

Zudem gibt es eine Regelung zu Krediten: Jene von Verbrauchern und Kleinstunternehmen müssen drei Monate lang gestundet werden. Demnach müssen Kreditgeber Zinszahlungen und Tilgungen verschieben, wenn die Kreditnehmer ihre Raten nicht weiter zahlen.

Weitere Maßnahmen betreffen etwa eine Steuerbefreiung für pensionierte Ärzte, die sich im Rahmen der Krise engagieren. Vergütungen für außerordentliche Zivildiener und Milizsoldaten werden nicht auf die Familienbeihilfe angerechnet.

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