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Unfassbar! Vergewaltiger erhält geteiltes Sorgerecht

Heute Redaktion
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Christopher M.
Christopher M.
Bild: Michigan DOC

Ein unglaublicher Fall sorgt in den USA für Empörung: Ein verurteilter Sexualstraftäter bekam Vaterrechte für sein Vergewaltigungs-Kind zugesprochen.

Kaum zu glauben, aber wahr: Der 27-jährige verurteilte Vergewaltiger Christopher M. erhielt für sein Kind, das vor acht Jahren bei einer Vergewaltigung eines zwölfjährigen Mädchens gezeugt wurde, von einem Gericht im US-Bundesstaat Michigan das gemeinsame Sorgerecht. Dem registrierten Sexualstraftäter wurde sogar die aktuelle Adresse der Mutter, seinem einstigen Vergewaltigungsopfer, verraten. Diese lebt in Florida, solle auf Anweisung des Richters nun aber zurück nach Michigan ziehen. Hier lebt der Vater des Kindes, dessen Name nun auch in die Geburstsurkunde eingetragen werden soll.

Mehrere Mädchen missbraucht

Christopher M. hatte im Jahr 2008 als damals 18-Jähriger zwei Mädchen zwei Tage lang festgehalten und sie vergewaltigt. Er wurde einen Monat später festgenommen und später vom Gericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Um sich um seine kranke Mutter kümmern zu können, kam er nach einem halben Jahr allerdings wieder frei.

2010 vergewaltigte erneut eine Jugendliche. Dafür saß er zwei Jahre hinter Gittern. Medienberichten zufolge darf er Minderjährige heute nur im Beisein eines "verantwortungsvollen Erwachsenen" sehen - umso unverständlicher das Urteil, das nach Angaben der Anwältin der Mutter gegen den sogenannten "Rape Survivor Child Custody Act" verstoße. Dieser soll Missbrauchsopfer eigentlich schützen und Vergewaltigern die Elternreche verweigern.

Prozess ging nicht vom Vater aus

Ein wenig nachvollziehbarer, wenn auch nicht weniger bedenklich, macht das unfassbare Gerichtsurteil die Geschichte darüber, wie das Verfahren überhaupt ins Rollen gekommen ist. So war es nicht der Vater, der seine Rechte einforderte, sondern die Mutter selbst, die um Unterstützung für ihr Kind gebeten hatte. Dadurch wurde von den Behörden standardmäßig ein Sorgerechtsverfahren eingeleitet.

Ob der Mann seine Vaterrechte nun auch in Anspruch nehmen wird, ist nicht klar. (ek)