Österreich

Ungeheizte Wohnung lässt Hausverwaltung kalt

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Draußen ist es saukalt, drinnen auch - aber die Hausverwaltung dreht die Heizung nicht auf. Dieses Problem haben dieser Tage viele Wiener. Das ist nicht nur gemein, sondern auch verboten.

Draußen ist es saukalt, drinnen auch – aber die Hausverwaltung dreht die Heizung nicht auf. Dieses Problem haben dieser Tage viele Wiener. Das ist nicht nur gemein, sondern auch verboten.

Karolina Glowacka (25) führt mit ihrer Hausverwaltung kalten Krieg: Obwohl in ihrer Wohnung die Temperatur unter 18 °C fällt, will diese die Zentralheizung einfach nicht aufdrehen. "Mich schüttelt’s, weil ich so friere, und denen ist es wurscht", sagt sie. Grund: "Bevor die Tagestemperaturen nicht unter 13 °C rutschen, drehen wir nicht auf", heißt es von der Franz Drangl Ges.m.b.H. cool.

Arbeiterkammer-Mietrechtsexperte Christian Boschek kennt diese Fälle zur Genüge: "Viele Hausverwaltungen haben diese 13°C-Regelung." Ganz legal sei das aber nicht. Denn erstens muss der Mietgegenstand so zu nutzen sein wie vertraglich vereinbart – darunter fällt auch das Recht auf Heizen. Weiters gibt es zwei Gerichtsurteile: Fällt die Raumtemperatur unter 18 °C, ist eine Mietzinsminderung von mindestens zehn Prozent angemessen