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Ungeimpfte müssen am Arbeitsplatz alleine essen

Wer hier nicht geimpft ist, darf nicht im Gemeinschaftsraum essen. Zwei Angestellte berichten von ihren Erfahrungen.

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Wer bei B.* im Büro nicht gegen Corona geimpft ist, muss allein am Arbeitsplatz Mittag essen. (Symbolbild)
Wer bei B.* im Büro nicht gegen Corona geimpft ist, muss allein am Arbeitsplatz Mittag essen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Wenn M. B. (39) nächsten Monat zurück ins Büro kommt, dürfe sie nicht mehr mit ihren Arbeitskollegen im Aufenthaltsraum Mittag essen, berichtet die junge Frau. Stattdessen müsse sie dieses an ihrem Arbeitsplatz einnehmen. Dies, weil B. nicht geimpft sei. Das habe ihr Chef so entschieden. Außerdem muss sie als Ungeimpfte den ganzen Tag eine FFP2-Maske tragen, während sich die Geimpften ohne Maske bewegen dürfen. Impfwillige müssten dem Chef vorab die Impfdaten melden.

"Ich spüre die Blicke der Kollegen, wenn ich mit Maske durch die Gänge laufe. Ich fühle mich diskriminiert und unter Druck gesetzt", sagt B., die in einem Handwerkerbetrieb im Kanton Zürich mit rund hundert Mitarbeitern in der Administration arbeitet. Sie sei keine Impfgegnerin, bekräftigt B. Sie wolle sich einfach noch etwas Zeit lassen mit ihrer Entscheidung. "Aber mit der aktuellen Handhabung werden wir optisch gekennzeichnet." Aus Angst, ihren Job zu gefährden, will die Frau anonym bleiben.

"Arbeitgeber verletzt Persönlichkeitsrecht"

Auch bei K. L. (26) werden Geimpfte und Ungeimpfte unterschiedlich behandelt. Alle Mitarbeitenden des Logistikbetriebes im Aargau hätten zwei Wochen Zeit gehabt, um ihren Impfnachweis der Personalabteilung einzureichen. Wer nicht geimpft sei, müsse weiterhin Maske tragen, erzählt die junge Frau. Für alle anderen entfällt die Pflicht. Auch sie muss eine Maske tragen, weil sie noch auf die zweite Impfdosis wartet. "Ich finde es schlimm, dass Ungeimpfte durch dieses Vorgehen gebrandmarkt werden. Man bekommt einen Stempel aufgedrückt und wird schief angeschaut."

Insbesondere stört sich L. daran, dass einzelne Arbeitnehmer dem Druck nachgäben und sich jetzt impfen lassen würden, obwohl sie dies eigentlich gar nicht gewollt hätten. Dabei solle doch jeder selber entscheiden dürfen, ob er eine Impfung wolle oder nicht. Auch K. L. will aus Angst vor einem Jobverlust anonym bleiben.

Angestellte geben dem Druck nach

Die Gewerkschaft Unia verurteilt die beschriebenen Fälle. "Einen Impfnachweis von seinen Mitarbeitenden zu verlangen, ist unzulässig", sagt Serge Gnos, Kommunikationsverantwortlicher der Unia. "In der Schweiz herrscht erstens keine Impfpflicht. Und zweitens verletzt der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht seiner Angestellten, wenn er sie nach derart persönlichen Daten fragt."

Auch in B.s Fall ist die Sachlage laut Gnos klar: "Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten einen Pausenraum zur Verfügung stellen. Mittagspausen am Arbeitsplatz sind nur zulässig, wenn ein Arbeitnehmender zum Beispiel Bereitschaftsdienst hat - dann gilt die Zeit aber auch als Arbeitsstunden."

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    Pixabay/Heute
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