Eine Studie der Linzer Universität ergab, dass 12,5 Prozent der Jugendlichen zwischen 13 und 14 Jahren schon einmal in einem Geschäft etwas "mitgehen" ließen. Die Autoren fordern deshalb, jugendliche Langfinger mit Geldstrafen abzuschrecken.
Eine Studie der Linzer Universität ergab, dass 12,5 Prozent der Jugendlichen zwischen 13 und 14 Jahren schon einmal in einem Geschäft etwas "mitgehen" ließen. Die Autoren fordern deshalb, jugendliche Langfinger mit Geldstrafen abzuschrecken.
Zwar hat das Diebesgut in den meisten Fällen einen Wert unter zehn Euro, dennoch ist es ein Verstoß. Für diesen werden die meisten Unter-18-Jährigen allerdings maximal mit einer Belehrung belangt. Die meisten Verfahren gegen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren werden eingestellt - zu gering ist meistens die Schadenssumme. Jüngere Langfinger sind hingegen strafunmündig.
Für Alois Birklbauer, Strafrechtler an der Uni Linz und einer der Studienautoren, wird hier eine falsche Botschaft vermittelt: "Es passiert ohnehin nichts auf meine Straftat." Er fordert, dass erwischte Ladendiebe vor Ort ein Organmandat ausgestellt bekommen. Die Strafe solle zwischen 20 und 50 Euro betragen.
Während der Handel, der Jahr für Jahr um Millionen Euro geschädigt wird, den Vorschlag begrüßt, sieht es die Justiz mit Skepsis. "Einen Ladendieb behandelt man dann wie einen, der falsch parkt. Das ist meiner Meinung nach ein falsches Zeichen", so der Linzer Oberstaatsanwalt Friedrich Hintersteininger.