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Uni Wien führt jetzt Prüfungssperren ein

Heute Redaktion
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Bild: Graf

Die Universität Wien ändert die Prüfungsmodalitäten fürs kommende Wintersemester. So gibt es künftig Prüfungssperren. Betroffen sind jene, die ohne Grund und trotz Anmeldung für die Prüfung zum besagten Termin nicht erscheinen. Auch sonst gibt es einige Neuerungen.

Die ändert die Prüfungsmodalitäten fürs kommende Wintersemester. So gibt es künftig Prüfungssperren. Betroffen sind jene, die ohne Grund und trotz Anmeldung für die Prüfung zum besagten Termin nicht erscheinen. Auch sonst gibt es einige Neuerungen.
Der Studienprogrammleiter bestimmt künftig das Anmeldeverfahren zu Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen. Ohne einer ordnungsgemäßen Anmeldung darf der Prüfer die Studenten nicht prüfen.

Wenn sich diese künftig nicht zeitgerecht von einer Vorlesung oder Prüfung abmelden und auch keinen wichtigen Grund für ein Nicht-Erscheinen nennen können, werden sie trotzdem beurteilt - höchstwahrscheinlich negativ. Studierende, die trotz gültiger Prüfungsanmeldung nicht zum Prüfungstermin erscheinen, werden für den nächsten Termin gesperrt.

Außerdem werden wissenschaftliche Arbeiten, die nicht den "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" entsprechen, künftig als negativ beurteilt. Ebenfalls neu im neuen Studienjahr ist, dass Stundenten verpflichtet in der ersten Einheit der Lehrveranstaltung erscheinen müssen, andernfalls folgt eine automatische Abmeldung von dieser, heißt es in einem Informationsblatt. 

Erleichterungen für Studierende

Bisher galt, dass Studenten für die Vorlesungen zur jeweiligen Prüfung das ganze Semester lang angemeldet sein mussten. Dies wird nun einfacher: Nur zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung muss man für die Vorlesung inskribiert sein. Anträge auf Beurlaubungen und der Erlass der Studiengebühren können ab dem Wintersemester 2015 spätestens bis Ende der Inskriptions-Nachfrist (bis 30. November) gestellt werden. Also auch diese Frist wird zu Gunsten der Studenten verlängert.