Österreich

Uni-Zeugnis gefälscht: Geldstrafe für Angeklagte

Heute Redaktion
Teilen
Die Beschuldigte soll ein Uni-Zeugnis gefälscht haben.
Die Beschuldigte soll ein Uni-Zeugnis gefälscht haben.
Bild: Walter Meier

Mit einem gefälschten Abschluss der Kepler-Uni soll sich eine 40-Jährige einen Posten im Ministerium erschlichen haben. Der Prozess endete mit einer Diversion.

Seit 2009 arbeitete die Beschuldigte im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das dem Innenministerium unterstellt ist. Im November 2015 bewarb sich die 40-Jährige intern für eine offene Akademiker-Stelle.

In ihren Bewerbungsunterlagen befand sich der „Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades". Dieser wies sie als „Magistra iuris" aus. Dieser Bescheid der Linzer Kepler Universität stellte sich allerdings als Totalfälschung heraus.

Bis der Schwindel letztlich aufflog, war die "Möchtegern-Akademikerin" laut Staatsanwalt bereits ein Jahr als juristische Referentin tätig.

Das ist eine Diversion:
Die Diversion ist die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Der Beschuldigte bzw. der Angeklagte bekommt im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z.B. gemeinnützige Arbeit). Die Diversion seitens der Staatsanwaltschaft ist von der Anklageerhebung und der Einstellung des Strafverfahrens zu unterscheiden. (Quelle:Wikipedia)

"Wir sind von der Linzer Uni informiert worden, dass mit diesem Bescheid etwas nicht stimmt", so der Sprecher des Innenministeriums, Alexander Marakovits, damals im Interview. Im Oktober 2017 folgte dann die Kündigung der Frau.

Am Montag musste sich die 40-Jährige wegen Fälschung einer besonders geschützten Urkunde und Erschleichung eines Amtes vor dem Linzer Landesgericht verantworten. Ihr drohten bis zu zwei Jahre Haft.

Nach rund einer Stunde endete die Verhandlung mit einer Diversion. Die Beschuldigte zeigte sich geständig. Vom Richter bekam sie eine Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro aufgebrummt.

Außerdem: Ihre zuvor ausgestellten Asylbescheide sollen gültig bleiben, hieß es aus dem Innenministerium.



(mip)