Politik

Unis dürfen nicht autonom Studiengebühren einheben

Heute Redaktion
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hält die Übertragung der Kompetenz für die Einhebung von Studiengebührern an die Unis für verfassungswidrig. Dem Staat komme für die Finanzierung öffentlicher Universitäten eine "besondere Verantwortung" zu, betonte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bei einer Pressekonferenz am Freitag.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hält die Übertragung der Kompetenz für die Einhebung von Studiengebührern an die Unis für verfassungswidrig. Dem Staat komme für die Finanzierung öffentlicher Universitäten eine "besondere Verantwortung" zu, betonte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bei einer Pressekonferenz am Freitag.

Diese bedinge eine gesetzliche Regelung für die Einhebung von Studiengebühren, eine Übertragung in die Autonomie der Unis sei "ausgeschlossen". Die aktuell gültige im Dezember 2012 beschlossene Studiengebührenregelung ist davon nicht betroffen.

Die Entscheidung des VfGH betrifft die im Wintersemester 2012/13 geltende Rechtslage: Acht der 21 Universitäten hatten damals Studiengebühren für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten eingehoben, nachdem der VfGH mit 1. März 2012 die gesetzliche Regelung dazu aufgehoben hatte und sich die Regierung auf keine Reparatur einigen konnte. Gegen diese - mit Beschwerden vor den VfGH gebrachte - Vorgangsweise leitete der VfGH im Oktober 2012 ein Verordnungsprüfungsverfahren ein. Daraufhin schafften SPÖ und ÖVP im Dezember die gesetzliche Reparatur der Studiengebührenregelung für die Zukunft und wollten gleichzeitig die im Wintersemester 2012/13 "autonom" eingehobenen Gebühren rückwirkend sanieren.

Diese gesetzliche Sanierung hat der VfGH nun wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben. Gleichzeitig hielt er aber auch grundsätzlich fest, dass die Übertragung der Kompetenz für die Einhebung von Studienbeiträgen an die Unis verfassungswidrig ist. Aus verfahrenstechnischen Gründen wurden die konkreten Verordnungs-und Bescheidprüfungsverfahren noch nicht entschieden. Angesichts der Aussagen in der Entscheidung "sind die Universitäten aber nicht gehindert, diese Gebühren zurückzuzahlen", so Holzinger.