Politik

Pflegeregress-Regelung sorgt in Wien für Wirbel

Am 1. Jänner wurde der Pflegeregress abgeschafft. Angehörige dürfen das eingezogene Geld zurückfordern, doch die Rechtslage ist unklar.

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Erst im Juni hatte der Oberste Gerichtshof festgehalten, dass Angehörige von pflegebedürftigen Personen auch bereits eingezogenes Geld zurückfordern können. Damit wurde Salz in die offene Wunde gestreut, denn die Rechtslage ist selbst mehr als ein halbes Jahr nach der Abschaffung des Pflegeregress immer noch unklar.

Die rot-schwarze Bundesregierung hatte den Pflegeregress mit 1. Jänner 2018 abgeschafft, doch wie man nun mit alten Forderungen umzugehen hat, weiß niemand so genau. "Was heißt das? Wie lange rückwirkend und wie können wir das dann abwickeln? Welche Beträge müssen wir zurückzahlen und aus welchen Grundbüchern müssen wir raus", klagt Anita Bauer, die Leiterin des Fonds Soziales Wien (FSW) gegenüber dem "ORF". Die diplomierte Sozialarbeiterin befürwortet das Regressverbot, doch es fehle einfach an Durchführungsbestimmungen, die regeln, wie das schwammig formulierte Gesetz auszulegen sei – diese könnte auch die neue Bundesregierung ausarbeiten.

Auch der Entscheid des Obersten Gerichtshof erntet Kritik, da zwar seit Jahresbeginn kein Zugriff auf das Vermögen der Heimbewohner, Angehörigen und Erben möglich ist, dies aber auch für Leistungen gilt, die bereits vor der Abschaffung geleistet wurden. In seinem rückwirkend geltenden Urteil hätte das Höchstgericht nicht definiert "wie weit rückwirkend gemeint ist – sind das zehn oder nur zwei Jahre?", so Bauer im Gespräch mit dem "Standard". Für sie ist fast fix, dass jetzt Klagen von Erben ins Haus flattern werden – von jenen, die sagen: "Ihr habt vor 20 Jahren meine Mutter gepflegt und seid noch immer im Grundbuch."

Im Interesse aller Betroffenen wünscht sich die FSW-Chefin Klarheit seitens der Gesetzgeber. In Wien hätte die Abschaffung des Pflegeregress die Nachfrage nach Pflegeplätzen stark steigen lassen. Nach dem Wegfall von etwa 37 Millionen Euro an Einnahmen alleine in der Bundeshauptstadt, müssen in Wien dieses Jahr schon 111,3 Millionen Euro an Mehrkosten gegenfinanziert werden.

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