Österreich

Untersuchung entlastet nach Totgeburt Spitäler

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Im Fall einer im fünften Monat schwangeren Frau, die reklamierte, ihr Kind verloren zu haben, weil sie in zwei Wiener Spitälern nicht aufgenommen worden sei, gab es kein Fehlverhalten der beiden Krankenhäuser. Das stellte die in Wien zuständige Magistratsabteilung MA 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) am Montag fest.

, gab es kein Fehlverhalten der beiden Krankenhäuser. Das stellte die in Wien zuständige Magistratsabteilung MA 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) am Montag fest.

Das "Kind war nicht mehr lebensfähig", nachdem das gesamte Fruchtwasser abgegangen war, sagte auch der ärztliche Leiter des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (AKH), Reinhard Krepler, im APA-Gespräch. Als Aufsichtsbehörde ist die MA 40 gleich nach Bekanntwerden der Vorwürfe aktiv geworden und hat von beiden Spitälern jeweils eine Stellungnahme eingefordert. Diese sind von der zuständigen Magistratsabteilung bereits überprüft worden, dabei ist keinerlei Fehlverhalten festgestellt worden, weder von einem Arzt oder einer Ärztin noch von einer der beiden Krankenanstalten.

Die Schwangere war Mitte August mit Beschwerden in das Wiener AKH gekommen, begleitet wurde sie von einer Freundin, die der Irakerin als Dolmetscherin half. Dort wurde ihr nach einer ambulanten Untersuchung erklärt, dass das gesamte Fruchtwasser abgegangen sei und ihr Kind in dieser Schwangerschaftswoche nicht lebensfähig sei, erklärte Krepler. Mit einem Medikament hätte nun der Fruchtabgang ausgelöst werden sollen. Um die Frau vor Keimen zu schützen, hätte zudem Antibiotika verabreicht werden sollen. "Sie ist informiert worden, was dort hätte passieren sollen", sagte der AKH-Chef.

"Deutlich die Kosten" hinterfragt

Es wurde der Irakerin angeboten, im AKH aufgenommen zu werden. Dabei habe sie "deutlich die Kosten" dieser Behandlung hinterfragt, weil sie nicht versichert sei. Nach genannter Summe habe sie nach einer billigeren Version gebeten. Daraufhin habe ihr die behandelnde Ärztin vorgeschlagen, in ein anderes Krankenhaus, das St. Josef Krankenhaus, zu gehen, dort könnten die Kosten gleich über den Sozialfonds abgerechnet werden. Das ist in großen Krankenhäusern wie dem AKH nicht der Fall, dort werden die Leistungen zur Verrechnung gebracht, der Gemeinderat kann in einem Sozialfall allerdings darauf verzichten. Das AKH hat daraufhin sofort mit dem St. Josef-Krankenhaus Kontakt aufgenommen und die zuständige Medizinerin informiert.

Die Patientin kam mit ihrer Freundin auch in die Aufnahmekanzlei des St. Josef-Krankenhauses und erkundigte sich nach den Kosten der Behandlung. Das Spital wies darauf hin, dass die Kosten vom Sozialfonds der Salvatorianerinnen übernommen werden können. Dafür hätte die Frau ein formloser Antrag ausfüllen müssen. "Bevor von der Aufnahmestelle die zuständige Ärztin hinzugezogen werden konnte, hat die Patientin mit ihrer Dolmetscherin erklärt, dass sie lieber ein anderes Krankenhaus aufsuchen wollen und haben das St. Josef-Krankenhaus überstürzt verlassen", hieß es in einer Stellungnahme des Spitals.

Im "bestem sozialen Bemühen"

Die Ärztin im AKH habe in "bestem sozialen Bemühen" eine Unterbringung in einem Krankenhaus organisieren wollen, wo die Kosten einer Behandlung sofort von dem Sozialfonds übernommen werden. "Die Aktion war sehr gut gemeint, doch leider misslungen", so Krepler. Im AKH werde nun erneut die Instruktion ergehen, dass in so einem Fall der Patient sofort aufgenommen und behandelt wird, auch wenn dafür zunächst Rechnung gelegt werden müsse, so wie es bereits in der Vergangenheit der Fall war. "Das Risiko ist viel zu groß, dass etwas schief geht", sagte Krepler.

Von dem Fall wurde am Wochenende im Ö1-Mittagsjournal berichtet. Dabei berief sich der ORF auf die Aussage einer Freundin der Irakerin.