Wirtschaft

Untreue: 3 Schuldsprüche im Telekom-Prozess

Heute Redaktion
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Im Telekomprozess um eine Kursmanipulation im Jahr 2004 hat Richter Michael Tolstiuk am Mittwoch die Urteile gegen vier Angeklagte gefällt. Der Vorwurf lautete auf Untreue, der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahre Haft. Nur Ex-Top-Manager Heinz Sundt wurde frei gesprochen.

Im hat Richter Michael Tolstiuk am Mittwoch die Urteile gegen vier Angeklagte gefällt. Der Vorwurf lautete auf Untreue, der Strafrahmen betrug bis zu zehn Jahre Haft, wurde aber bei weitem nicht ausgeschöpft. Nur Ex-Top-Manager Heinz Sundt ist im Zweifel freigesprochen worden. Die drei anderen fassten Haftstrafen aus.

Angeklagt waren die ehemaligen Top-Manager Rudolf Fischer, Stefano Colombo, Heinz Sundt und Josef Trimmel. Fischer bekam drei Jahre, Colombo 3,5 Jahre und Trimmel drei Jahre, davon 2 Jahre bedingt. Das Verfahren gegen den Broker Johann Wanovits wurde ausgeschieden und geht am 5. April weiter, da noch ein Zeuge fehlt.

Bis auf Fischer hatten alle auf nicht schuldig plädiert, Fischer hatte ein Teilgeständnis über einen Schaden von 500.000 Euro abgelegt. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, mittels Telekom-Geldern eine Kursmanipulation ausgelöst zu haben, die ihnen ein millionenschweres Bonusprogramm verschafft hat.

"Abenteuerlich", als Geldsackerl durch Wien getragen wurden

Richter Michael Tolstiuk führte nach 30-minütiger Beratung mit dem Schöffensenat in der Urteilsbegründung aus, warum die Angeklagten bei der Kursaffäre Untreue begangen hatten, indem sie dem Broker Johann Wanovits Geld für den Kurssprung boten und gaben. Der Fall sei "abenteuerlich" geworden, als im Jahr 2004 wurden.

"Fischer, Colombo und Trimmel war sehr wohl bewusst, dass sie hier ihre Befugnis missbrauchen", sagte der Richter. Sie könnten sich auch nicht auf das Notwehrrecht berufen, wie ihre Verteidiger teils vorbrachten. Es habe keine Anhaltspunkte für eine Notwehrsituation gegeben. Das einzig Richtige wäre gewesen, den Aufsichtsrat zu informieren.

Schieszler geht als Kronzeuge durch

Die Aussagen von Gernot Schieszler, der den Kronzeugenstatus anstrebt, seien glaubwürdig und richtig gewesen. "Wir können dem Herrn Schieszler sehr wohl glauben", so der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwalt Hannes Wandl und die Angeklagten haben sich Bedenkzeit erbeten. Colombos Anwalt Rudolf Mayer meinte, dass er den Gang zum Obersten Gerichtshof (OGH) überlege.

Der Anwalt der privatbeteiligten Telekom, Norbert Wess, freute sich, dass der Telekom die beantragten 9,9 Mio. Euro in voller Höhe zugesprochen wurden. Das sei in einem Strafverfahren eher ungewöhnlich. "Wir sind nun bei den drei schuldig Gesprochenen - sollte das Urteil rechtskräftig sein - nicht mehr auf den Zivilrechtsweg angewiesen".

Zu wenig Anhaltspunkte bei Sundt

Der Freispruch für den mitangeklagten Ex-Telekom-Generaldirektor Heinz Sundt wurde vom Richter damit begründet, dass es zwar Verdachtsmomente, aber zu wenig Anhaltspunkte für einen Schuldspruch gegeben habe. Sundt wollte den Freispruch nicht kommentieren, er bestätigte lediglich, dass er erleichtert sei. Sein Anwalt Martin Nemec zeigte sich vom Urteil wenig überrascht, schließlich sei in dem Verfahren klar geworden, dass der ehemalige Telekom-General nichts von den Manipulationen gewusst habe.

Auftakt zu weiteren Prozessen?

Der Telekom-Prozess im Wiener Landesgericht könnte der Auftakt zu einer ganzen Reihe von Prozessen rund um den teilstaatlichen Konzern gewesen sein. Eine weitere Anklage ist bereits rechtskräftig: Vor Gericht müssen sich u.a. Hochegger, Fischer und der ehemalige FPÖ/BZÖ-Abgeordnete Klaus Wittauer verantworten.

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