Es klingt wie eine Fiktion: Ein mittelständischer Betrieb hat einen großen Kunden, beliefert ihn seit Jahren. Dann geht der Kunde pleite - und zieht den Betrieb mit in den Ruin. Der Betrieb hat offene Rechnungen beim Insolvenzverwalter angemeldet. Aber plötzlich kommt ein Schreiben, in dem behauptet wird, der Betrieb habe von den Zahlungsschwierigkeiten des Kunden gewusst und müsse daher zurückzahlen, was sein Kunde bisher überwiesen habe. Ob der Mittelständler von der Zahlungsunfähigkeit wirklich wusste oder nicht, muss er jetzt beweisen. Was klingt wie ein bürokratischer Irrtum, ist die geltende Auslegung eines Gesetzes in Deutschland. Betriebe bleiben auf offenen Rechnungen sitzen und müssen noch draufzahlen. Rückforderungen von einer Million Euro und mehr sind keine Seltenheit. Das bedeutet oft eine weitere Insolvenz beim vorher gesunden Unternehmen. Weitere Arbeiter und Angestellte verlieren ihre Jobs. Ursache ist Paragraph 133 der deutschen Insolvenzordnung. Er soll verhindern, dass jemand, dem die Insolvenz droht, nicht noch schnell Firmenvermögen irgendwo verstecken und in die eigenen Taschen schieben kann. Immer häufiger bedienen sich findige Insolvenzverwalter und erhöhen die Insolvenzmasse, indem sie bezahlte Rechnungen, ja sogar gezahlte Gehälter zurückfordern. Mehrere Monate begleitet der Film "Unverschuldet pleite?" Insolvenzverläufe und zeigt, wie Menschen an den Auswirkungen eines extrem ausgelegten Paragraphen zerbrechen: "Hier wird mein Lebenswerk zerschlagen!" Andere wehren sich. Sie wollen die Ungerechtigkeit nicht auf sich sitzen lassen: "Wir wollen, dass es ein gerechtes Urteil gibt." Doch wird es das geben?