Österreich

Urlaub wurde für Familie aus NÖ zum Albtraum

Heute Redaktion
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Der gebuchte Traumurlaub im kroatischen Bibinje wurde für eine Familie mit Freunden aus NÖ – vier Erwachsene und zwei kleine Kinder (1, 2) – zum Albtraum.

"Das Apartment war unter jeder Sau, alles verdreckt und kaputt. Die Duschstange fiel uns auf den Kopf", seufzt Opfer Katharina K. gegenüber "Heute".

Es kam zu Meinungsverschiedenheiten mit den Vermietern, Drohungen sollen ausgesprochen worden sein, wegen der Kleinkinder blieb man aber eine Nacht hier, reiste dann am nächsten Tag ab in ein anderes Quartier.

"Wir haben gleich versucht, die Agentur zu erreichen, was uns jedoch nicht gelang. Eine Bekannte hat uns dann den Rat gegeben zu den Vermietern zu gehen, die müssen eine Notfallnummer der Agentur haben. Gesagt getan, der Enkel der Vermieterin öffnete die Tür, wollte uns jedoch nicht die Nummer geben, er rannte dann mit der Vermieterin hinauf in die Wohnung und begann herumzuschreien", berichtet Katharina K.

"Eine Nacht im Horror-Apartement"

Ihre Freundin sei aufs Übelste beschimpft worden: "Nach langem Hin und Her hatten wir dann die Nummer der Agentur." Diese sagte, sie sei machtlos, sie könne nur die Vermieter bitten, erneut zu putzen: "Kurz darauf kamen die Vermieter mit unseren Reisepässe in die Wohnung, wollten das wir das Apartment sofort verlassen, weil es mit uns nur Probleme gebe. Leider war es uns wegen der beiden kleinen Kindern nicht möglich, sofort abzureisen. Die Kinder brüllten in der Zwischenzeit wie am Spieß, weil die Vermieter derart laut und ungehalten waren. Wir verbrachten eine Nacht in dem Horror-Apartement und haben es am nächsten Tag verlassen."

Bei der Agentur war also sofort Beschwerde eingelegt worden, laut den Vermietern soll es jedoch seitens der Familie zu Handgreiflichkeiten gekommen sein, heißt es seitens der Agentur. "Das ist absolut unwahr", so Kathi K.

Die Agentur will sich zudem abputzen, weil man nicht gleich nach der eingelegten Beschwerde abgereist war: "Bei Eingang Ihrer Nachricht vom 6.8.2018 standen wir bereits vor vollendeten Tatsachen und hatten keine Möglichkeit mehr noch vor Ort einzugreifen. Sie hatten bereits am Sonntag eine andere Unterkunft bezogen. Somit haben Sie nicht gemäß des gültigen Reiserechts gehandelt. Aus den bereits genannten Gründen ist es uns leider nicht möglich Ihrer Reklamation einen Erstattungswert beizumessen, zumal sich die Leistungsträger (Vermieter) aus den vorgenannten Gründen nicht zu einer Rückerstattung bereit erklären."

Schadenersatz sei also keiner möglich. Jetzt liegt der Fall beim Konsumentenschutz: Die sechs Betroffenen wollen jedenfalls ihre 940 Euro zurück.

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