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Urlauber rasten vorsätzlich: Doppeltes Bußgeld!

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:13

Sie lachen, zeigen Victory-Zeichen und rasen mit 193 km/h - fast 100 km/h zu schnell - in ein Radar. Das Urlaubsfoto werden die vier arabischen Urlauber, die Anfang August in Bayern geblitzt wurden, wohl noch lange in Erinnerung behalten. Sie mussten doppeltes Bußgeld zahlen - wegen nachweislichen Vorsatzes.

Das Foto entstand auf der A8 am bayerischen Irschenberg, nicht weit von der österreichischen Grenze entfernt. Siegessicher rasen die vier arabischen Urlauber in den Radar - die Polizei nimmt an, dass sie sich dessen bewusst waren, sonst hätten sie nicht in die Kamera gelacht, der Beifahrer nicht das Victory-Zeichen gezeigt.

Teurer Spaß wegen vorsätzlichen Rasens

Doch das bittere Ende kam für den 20-jährigen Lenker, als er den Leihwagen am Flughafen abgeben wollte: Dort wartete bereits die Polizei auf ihn. Wegen vorsätzlichen Rasens muss er jetzt sogar 1.263,40 Euro Strafe zahlen. Vorsätzliches Rasen wird nämlich sowohl in Deutschland, als auch in Österreich höher bestraft.
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Vorsätzliches Rasen in Österreich

Wer vorsätzlich zu schnell fährt, kann laut Bußgeldkatalog mit dem doppelten Bußgeld belegt werden. Das Problem ist: Wer bei erlaubten 50 km/h mit 75 km/h unterwegs ist, zahlt dann das doppelte Bußgeld. Entsprechend gilt das selbstverständlich auch für höhere Tempolimits. Aber wie wird Vorsatz nachgewiesen? Im Fall der arabischen Urlauber ist das wegen des Fotos der Radarkamera leicht.

Und eine Konsequenz kommt noch hinzu: Die Rechtsschutzversicherung zahlt einem die Prozess- und Anwaltskosten nicht, wenn ein Gericht eine vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit feststellt. Und nicht nur die: Bei Vorsatz verliert man im Falle eines Unfalls auch sämtlichen Versicherungsschutz und bleibt auf allen Kosten und möglichen Schadensersatzforderungen sitzen! Die Haftpflichtversicherung ersetzt zwar grundsätzlich den gegnerischen Schaden, holt sich aber einen Teil des Geldes vom Versicherungsnehmer zurück.

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