Österreich

Urlaubsgeld: Höhe ist im Kollektivvertrag geregelt

Der Sommer ist da und der Kontostand freut sich über einen Zuschuss: Das Urlaubsgeld. Aber wie viel steht einem eigentlich zu? Die AK NÖ klärt auf.

Heute Redaktion
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Markus Wieser informiert über das Urlaubsgeld.
Markus Wieser informiert über das Urlaubsgeld.
Bild: Vyhnalek

Mit dem Sommer landet auch das Urlaubsgeld auf dem Konto der meisten Beschäftigten. „Aber wie viel Urlaubsgeld steht mir eigentlich zu?", wollte Armin Z. aus Waidhofen/Ybbs von der AK Niederösterreich wissen.

„Beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine Sonderzahlung, die nicht gesetzlich geregelt ist", informieren die AK-Arbeitsrechtsexperten. Der Anspruch darauf, dessen Höhe und wann es fällig wird – all das ergibt sich aus den jeweiligen Kollektivverträgen. Diese werden jährlich im Rahmen der Sozialpartnerschaft von den Gewerkschaften mit den Arbeitgebervertretern neu verhandelt.

Häufig beträgt das sogenannte 14. Gehalt ein Monatsgehalt bzw. einen Monatslohn, je nach Branche kann es aber auch mehr oder weniger sein. „Haben Sie noch Fragen zum Thema Urlaubsgeld? Die Fachleute der AK Niederösterreich helfen Ihnen gerne weiter", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Die AK-Arbeitsrechtsberatung: 057171/22 000

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