Österreich

Urologe klagt Patienten auf 1,2 Millionen Euro!

Heute Redaktion
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Kunstfehler oder postoperatives Fehlverhalten des Patienten?
Kunstfehler oder postoperatives Fehlverhalten des Patienten?
Bild: iStock

Weil er sich zu Unrecht eines Kunstfehlers beschuldigt glaubt, klagt ein Wiener Urologe sein „Opfer" auf eine Schadenssumme von 1,2 Millionen Euro.

Eine Geschichte ist immer erst dann zu Ende gedacht, wenn sie ihre schlimmstmögliche Wendung genommen hat. Und das geht in diesem Fall so: Ein 24jähriger Niederösterreicher hatte sich in der Praxis eines Wiener Urlogen wegen einer erektilen Dysfunktion operieren lassen.

Als sich der gewünschte Effekt nicht einstellte, zeigte er den Mediziner zunächst an. Zitat: „Ein venöses Leck" hätte das Mögliche unmöglich gemacht, die Errektionsfähigkeit war weiter dahin.

Patient selber schuld?

Was ist eine "erektile Dysfunktion" genau?

Eine erektile Dysfunktion – Abkürzung ED, auch Erektionsstörung, Potenzstörung, Impotentia coeundi (von lateinisch coire zusammengehen', sich begatten', vgl. Koitus), im Volksmund auch Impotenz – ist eine Sexualstörung, bei der es einem Mann über einen längeren Zeitraum hinweg in der Mehrzahl der Versuche nicht gelingt, eine für ein befriedigendes Sexualleben ausreichende Erektion des Penis zu erzielen oder beizubehalten. Kurzzeitige Erektionsstörungen gelten hingegen nicht als ED.
Die ED ist eine schwerwiegende Erkrankung. Dank moderner Untersuchungsmethoden ist heute bekannt, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle organische Leiden eine Rolle spielen.
Die ED ist häufig auch Vorbote anderer, noch schwerer wiegender Erkrankungen und sollte daher immer ärztlich untersucht werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die ED bei älteren Männern oft ein Hinweis auf bevorstehenden Herzinfarkt und Schlaganfall ist.

Quelle: Wikipedia

Der renommierte Arzt hingegen beruft sich darauf, dass sein Patient wichtige Anordnungen für die Zeit nach dem Eingriff nicht eingehalten hätte. Etwa die Einnahme bestimmter Medikamente und den Verzicht auf sexuelle Erregung in den postoperativen Tagen.

Schließlich klagte der junge Mann über Anwalt Alfred Boran den Operateur auf 100.000 Euro wegen „einer dauerhaften erektilen Dysfunktion" Weil aber der Kläger via Medien (ORF) und Internet über seinen Fall berichtete, erwirkte der Urologe zunächst einen „Einstweilige Verfügung".

Zudem sei er, so Anwalt Johannes Schmidt, aufgrund der Vorwürfe in Wiener Rudolfinerhaus und in einem Ordensspital als Operateur gesperrt, verliere dadurch einen Gutteil seines Einkommens. Anwalt Schmidt: „Wir können alle Vorwürfe widerlegen und halten uns daher am Kläger mit 1,2 Millionen Euro schadlos".