Österreich

Urologe wehrt sich gegen „Impotenz"-Vorwürfe!

Jener Arzt, dem vorgeworfen wurde, einem jungen Mann die Potenz genommen zu haben, wehrt sich nun juristisch: „Ich habe nichts falsch gemacht!"

Heute Redaktion
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Der Operateur wehrt sich gegen "Kunstfehler"-Vorwurf.
Der Operateur wehrt sich gegen "Kunstfehler"-Vorwurf.
Bild: zVg

Für die einen ist es ein klassischer Kunstfehler, für den beschuldigten Arzt eine existenzbedrohende Kampagne: Ein junger Mann hatte sich von ihm wegen einer schweren „erektile Dysfunktion" operieren lassen. Mit dem Ergebnis, dass die Manneskraft komplett weg war. Der Urologe habe Probleme mit einem venösen Leck im Penis falsch eingeschätzt, worauf die Anwaltskanzlei Boran eine entsprechende Klage eingebracht hat.

Nun wehrt sich der Mediziner über seinen Anwalt Johannes Schmidt. Aufgrund der medialen Berichte habe der Arzt nicht nur das Vertrauen seiner Patienten verloren, sondern ist vom „Rudolfinerhaus" sogar mit einem OP-Verbot belegt worden. Hinzu kommt eine „Einstweilige Verfügung" gegen den jungen Mann, ab sofort seine Behauptungen einzustellen.

100.000 Euro Schmerzengeld!

Seine Klage gegen den Operateur liegt längst bei der Staatsanwaltschaft Wien, zudem fordert der Niederösterreicher – der nunmehr unter einer dauerhaften erektilen Dysfunktion auf Lebenszeit" leidet – ein Schmerzensgeld von satten 100.000 Euro. Vier weitere „Opfer" des Mediziners könnten sich der Klage anschließen.

In der Entgegnung führt der beschuldigte Arzt an, dass sich der Patient nicht an die Anforderung für das Gelingen der Operation gehalten hat. Weder habe er beim Eingriff das gefordert Atem-Anthalten (Valsalva-Manöver; Anm.) durchgeführt, noch habe er sich danach an postoperativen Auflagen wie sexuelle Enthaltung und die Einnahme wichtiger Medikamente gehalten.

Gutachter sind bestellt

Sowohl der Arzt als auch der Patient haben beiderseitig bereits Gutachter bestellt, um die Schuldfrage zu klären. Mit einer Entscheidung über eine Anklage ist noch vor Jahresende zu rechnen.