Österreich

Urteil bei "Oma-Mord" von Landesgericht bestätigt

Heute Redaktion
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des im Zusammenhang mit "Oma-Mord" im Innviertel 72-jährigen Verurteilten abgewiesen und damit den Schuldspruch bestätigt. Das gab das Landesgericht Ried im Innkreis in einer Presseaussendung am Freitag bekannt. Dort war der Fall im vergangenen September verhandelt worden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des im Zusammenhang mit "Oma-Mord" im Innviertel 72-jährigen Verurteilten abgewiesen und damit den Schuldspruch bestätigt. Das gab das Landesgericht Ried im Innkreis in einer Presseaussendung am Freitag bekannt. Dort war der Fall im vergangenen September verhandelt worden.

Die Anklage hatte . Dieser tötete die Frau Ende Oktober 2012 in Taufkirchen an der Pram (Bezirk Schärding) mit Axthieben und Messerstichen.

Der Großvater war zu diesem Zeitpunkt bei einem Maturatreffen. Als er nach Hause kam, fand er die blutüberströmte Leiche. Der Enkel gestand die Tat. Der 72-Jährige bestritt die Anstiftung immer, verstrickte sich im Prozess bei Details aber häufig in Widersprüche. Er wurde als Bestimmungstäter zu 18 Jahren verurteilt und meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Strafausmaß an.

Auch dem inzwischen 19-jährige Enkel war es zu hoch, der Staatsanwaltschaft zu gering, sie beriefen ebenfalls. Das Oberlandesgericht muss nach der Bestätigung des Schuldspruches durch den OGH nun darüber entscheiden. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

 

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