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Urteil: Burka-Verbot bricht kein Menschenrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtens erklärt.

Heute Redaktion
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Ganzkörperverschleierung
Ganzkörperverschleierung
Bild: Fotolia

Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Zwei Musliminnen hatten beklagt, ihre Religionsfreiheit werde durch das Verbot verletzt.

Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden aber durch das Gesetz geschützt, sagt der EGMR. Das Urteil könnte eine Signalwirkung für ganz Europa haben.

In Österreich ab 1. Oktober

Auch in Österreich wurde im jüngsten Integrationspaket ein Verbot der Vollverschleierung beschlossen. Ab 1. Oktober wird das Tragen einer Vollverschleierung im öffentlichen Raum bestraft. Frauen, die ihr Gesicht mit einem Schleier bedecken, müssen mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen.

In Belgien gilt seit Mitte 2011 ein Gesetz, das es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Bereits 2008 hatten drei Gemeinden Satzungen mit ähnlichen Verboten erlassen.

"Grundsätze des gesellschaftlichen Miteinanders"

2014 hatte der beim Europarat angesiedelte Menschenrechtsgerichtshof eine Beschwerde gegen ein vergleichbares Verbot in Frankreich abgewiesen.

Die Straßburger Richter räumten den Staaten einen großen Gestaltungsspielraum ein "in dieser Frage der Grundsätze des gesellschaftlichen Miteinanders". (Red)