Wirtschaft

Urteil: Der Luft-100er gilt auch für Elektroautos

Auch Lenker von Elektroautos müssen für saubere Luft bremsen. Zu diesem Urteil kommen Österreichs Verfassungsrichter.

Heute Redaktion
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Tempolimits nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) gelten für alle Fahrzeuge.
Tempolimits nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) gelten für alle Fahrzeuge.
Bild: Picturedesk

Auch Fahrer von Elektroautos mussen auf Österreichs Autobahnen die Tempolimits gemaß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) einhalten. Zu diesem Urteil kommt nun der Verfassungsgerichtshof.

Anlass war die Beschwerde des Besitzers eines E-Autos. Er machte geltend, dass sein Fahrzeug keine Luftschadstoffe ausstoße und ein entsprechendes Tempolimit auf der Westautobahn bei Linz ihn daher nicht betreffe. Der Gerichtshof widersprach.

Der Beschwerdefuhrer war im April 2015 mit 115 statt der erlaubten 100 Stundenkilometer gefahren. Seitens der zustandigen Bezirkshauptmannschaft kam er mit einer Ermahnung statt einer Strafe glimpflich davon. Er beschritt dennoch den Rechtsweg, zuerst zum Landesverwaltungsgericht Oberosterreich und nunmehr zum VfGH.

Der Verfassungsgerichtshof hatte allerdings bereits 2011 festgestellt, dass es durchaus rechtens ist, wenn eine Geschwindigkeitsbeschrankung gemaß IG-L nicht nach Fahrzeugarten und Schadstoffausstoß unterscheidet. Denn: Unterschiedliche Tempolimits fur Pkw wurden den Verkehrsfluss beeintrachtigen und damit die Verkehrssicherheit gefahrden. Außerdem kame es zu einem „ungleichmaßigen Geschwindigkeitsverlauf". Und weiter: „Dadurch wurde die Geschwindigkeitsbeschrankung aber ihren emissionsreduzierenden Effekt wenigstens teilweise verlieren."



Schon 2015 hatte der Verfassungsgerichtshof zudem die Beschwerde eines Lenkers abgewiesen, der mit einem Elektroauto Tempo 80 im Raum Salzburg missachtet hatte. (bart)