"Ich bekenne mich schuldig, und es tut mir aufrichtig leid", sagte jener 23-Jährige am Donnerstag vor dem Wiener Landesgericht, der Rapid-Star Guido Burgstaller am 14. Dezember mit einem Faustschlag niedergestreckt hatte.
Der Angeklagte wurde am 27. März zu 16 Monaten bedingt verurteilt. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Mittwochabend dem "kicker" bestätigte, ist dieses Urteil nun rechtskräftig. Verteidiger Klaus Ainedter hatte am Donnerstag Bedenkzeit erbeten.
Damit ist der strafrechtliche Prozess abgeschlossen. Zivilrechtlich geht der Rechtsstreit weiter. Sowohl Burgstaller als auch der SK Rapid erheben Schadensersatzforderungen. Burgstaller verlangt 80.000 Euro, Rapid 60.000.
Burgstaller wurde vom Verurteilten mit einem Faustschlag im Gesicht getroffen. Der Stürmer hatte beim darauffolgenden Sturz auf den Asphalt schwere Kopfverletzungen erlitten, an deren Folgen er bis heute laboriert. So braucht er nach einer Ablösung der Netzhaut seither eine Brille, hat eine Hörschädigung am linken Ohr davongetragen und kann bis heute kaum riechen und schmecken. An seinen Beruf Profi-Fußballer ist daher auch Monate nach dem Vorfall kein Hindenken.