Österreich

Urteil gegen Kremser Polizisten nun rechtskräftig

Heute Redaktion
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Das am vergangenen Freitag über den 43-jährigen Polizisten verhängte Urteil, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hatte, ist rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Rienmüller sind mit den acht Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen einverstanden.

"Ich habe keine Rechtsmittelerklärung erhalten. Die Frist, um eine solche einzubringen, ist am Montag um 24.00 Uhr abgelaufen", gab Richter Hohenecker auf APA-Anfrage bekannt. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Karl Schober, bestätigte das umgehend: "Die Hauptverhandlung hat keine von unserer Einschätzung abweichenden Beweisergebnisse erbracht. Es hat eine anklagekonforme Verurteilung gegeben. Die dafür ausgesprochene Strafe entspricht dem Schuld- und Unrechtsgehalt des Polizisten."

Polizist darf nun weiterhin Dienst schieben

Damit steht endgültig fest, dass zumindest aus strafrechtlicher Sicht nichts gegen einen Weiterverbleib des Beamten im Exekutivdienst spricht. Einen Amtsverlust ex lege hätte er nur bei einer mehr als sechsmonatigen unbedingten bzw. einer mehr als zwölfmonatigen, zur Gänze oder zumindest teilweise auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe zu befürchten gehabt. Voraussetzung wäre außerdem das Vorliegen eines Vorsatzdeliktes gewesen, vom den die Staatsanwaltschaft gar nicht ausgegangen war.

Ob es für den Polizisten dienstrechtliche Konsequenzen geben wird, liegt somit ausschließlich im Ermessen der Disziplinarbehörden. Das Disziplinarverfahren war bis zur rechtskräftigen Erledigung des Strafverfahrens ruhend gestellt worden.

APA/red