Sportmix

Urteil gegen Springreiter wegen Tierquälerei

Nach langem Gerichtsprozess ist das Urteil gegen den Springreiter Estermann ab Montag rechtskräftig. Er soll zwei Tiere unnötig hart traktiert haben.

20 Minuten
Paul Estermann
Paul Estermann
imago images / Xinhua

Das Urteil gegen den Schweizer Springreiter Paul Estermann (59) ist nun rechtskräftig. Der 59-Jährige ließ die Beschwerdefrist gegen das Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom Dezember 2022 ungenutzt verstreichen, wie das SRF mit Bezug auf die Nachrichtenagentur SDA berichtet.

Estermann hatte im Jahr 2015 den Wallach "Lord Pepsi" und 2016 die Stute "Castlefield Eclipse" mehrfach unnötig hart mit der Peitsche geschlagen.

Der Vorstand des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) beantragte damals umgehend bei der Sanktionskommission eine vorläufige Sperre.

Das ursprüngliche Urteil gegen Estermann war bereits im Jahr 2019 gesprochen worden, war jedoch noch nicht rechtskräftig. Er zog den Fall vom Bezirksgericht Willisau weiter vor das Kantonsgericht Luzern, wurde dort jedoch erneut verurteilt.

Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Angestellter Estermanns mit einer Anzeige und mit Fotos von verletzten Tieren.

1/7
Gehe zur Galerie
    Die Niederösterreicherin Anna Kiesenhofer fuhr im Straßenrennen sensationell zum Olympiasieg. Niemand hatte die Mathematikerin auf der Rechnung. Sie deklassierte sämtliche Rad-Stars und holte Gold.
    Die Niederösterreicherin Anna Kiesenhofer fuhr im Straßenrennen sensationell zum Olympiasieg. Niemand hatte die Mathematikerin auf der Rechnung. Sie deklassierte sämtliche Rad-Stars und holte Gold.
    GEPA
    Mehr zum Thema