Österreich

Urteil: Grazer Amokfahrer ist eiskalter Mörder

Heute Redaktion
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Im Prozess um die Amokfahrt von Graz (drei Tote und Dutzende Verletzte) haben die Geschworenen am Donnerstag ein Urteil gefällt. Der Beschuldigte Alen R. war ihnen zufolge beim Blutbad im Juni 2015 zurechnungsfähig und kann für seine Tat mit Gefängnis bestraft werden.

Im Prozess um die Amokfahrt von Graz (drei Tote und Dutzende Verletzte) haben die Geschworenen am Donnerstag ein Urteil gefällt. Der Beschuldigte Alen R. (27) war ihnen zufolge beim Blutbad im Juni 2015 zurechnungsfähig und kann für seine Tat mit Gefängnis bestraft werden.
Alen R. handelte am 20. Juni 2015 bei vollem Bewusstsein, er fuhr mit seinem Fahrzeug absichtlich die Menschen in der Grazer Innenstadt nieder. Die Geschworenen erklärten ihn für schuldig und zurechnungsfähig. Er wurde nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Alen R. sagte nach dem Urteil nur noch kurz: "Ich habe aus Angst gehandelt." Ihm ist nun wichtig, dass er in der Justizanstalt Graz-Karlau inhaftiert bleiben darf. Seine Verteidigern legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Mehr als 100 Zeugen kamen zu Wort, darunter Justizbeamte und Ärzte. Eine schwierige Entscheidung für die Geschworenen, denn die Gutachter waren sich uneinig wie selten zuvor. Psychiater Jürgen Müller hielt Alen R. für nicht zurechnungsfähig, er leide an Schizophrenie.

Tat geplant, Reaktion auf Kränkung

Experte Manfred Walzl war anderer Meinung, Alen R. leide an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, aber es habe von Anfang an keinen Hinweis an eine "tief greifende Bewusstseinsstörung gegeben". Die psychologische Gutachterin : Sie sagte, der Grazer Amokfahrer habe die Tat drei Wochen davor genau geplant, nachdem er von zu Hause weggewiesen wurde. Die Gesellschaft habe ihm alles genommen - "Beruf, Geld, Zuhause, seine Frau war weg". Die Amokfahrt sei eine "Reaktion auf jahrelange Kränkung" gewesen. Sie schilderte Alen R. als "Zwanghaft und verunsichert". Auf der einen Seite sei er "ängstlich und abhängig", auf der anderen Seite "kalt und gefühllos".

Am Donnerstag folgten die Laienrichter schließlich diesen Argumentationen und entschieden: Alen R. war zurechnungsfähig. Er wird wegen Dreifach-Mordes und mehrfachen Mordversuchs verurteilt.