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Urteil: Holocaust-Leugnen ist kein Menschenrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag in Straßburg die Beschwerde eines deutschen Politikers abgewiesen.

Heute Redaktion
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Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Bild: picturedesk.com

Der deutsche NPD-Politiker Udo Pastörs hatte sich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen seine Verurteilung gewehrt - und nun verloren. Die Leugnung des Holocausts ist kein Menschenrecht.

Das Urteil hat der EGMR am Donnerstag in Straßburg bekannt gegeben.

6.000 Euro Strafe

Udo Pastörs war früher Fraktionschef der rechtsextreme Kleinpartei NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) im Landtag des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

2012 wurde er zu acht Monaten Bewährung und einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil er bei einer Rede im Landtag 2010 vom "sogenannten Holocaust" und einer "Auschwitzprojektion" gesprochen hat. Außerdem hatte er eine Gedenkveranstaltung für die Opfer als "Betroffenheitstheater" und das Andenken an die Toten als "einseitigen Schuldkult" kritisiert.

Absichtlich die Unwahrheit

Pastörs legte bis zur letztmöglichen Istanz Beschwerde ein - er war der Meinung, dass seine Aussagen erlaubt sind, weil er nur von seinem Menschenrecht der Meinungsfreiheit Gebraucht gemacht habe.

Die EGMR-Richter in Straßburg urteilten jedoch, dass Pastörs "absichtlich die Unwahrheit gesagt hat, um Juden zu diffamieren".

Diese Äußerungen fallen für das Gericht nicht unter Meinungsfreiheit, da sie den Werten der Menschenrechtskonvention widersprechen. Die Verurteilung von Pastörs sei deshalb kein Verstoß gegen die Menschenrechte.