Österreich

Urteil im Banker-Prozess: Kopfschuss war Unfall

Heute Redaktion
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Bild: Daniel Schaler

Der Prozess um den 45-Jährigen der seinen Stiefbruder erschossen haben soll, nahm am letzten Verhandlungstag nochmal eine drastische Wende. Er wurde jetzt wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr unbedingter Haftstrafe verurteilt.

Am Mittwoch endete der spektakuläre Mordprozess um den Banker Andreas S. mit einem überraschenden Urteil. Dem 45-Jährigen wurde vorgeworfen, seinen Stiefbruder Erich J. mit einem Kopfschuss brutal ermordet zu haben. Doch am Ende glaubte nicht mal mehr die Staatsanwältin an einen Mord.

"Ich bin Staatsanwältin und zur Objektivität verpflichtet", erklärte Anklägerin Gudrun Bischof und musste eingestehen, dass "sich die Beweismittel anders darstellen" als gedacht. Denn laut einem Bericht des "Standard" musste die herangezogene Gutachterin aus Deutschland selbst zugeben, dass der Tathergang sich so zugetragen haben könnte, wie von Andreas S. geschildert. Dies hatte sie zuvor immer ausgeschlossen.

Urteil: grob fahrlässige Tötung

Laut Aussage des Angeklagten, soll er seinem Stiefbruder nur seine beiden Handfeuerwaffen gezeigt haben, als sich plötzlich ein Schuss löste und der 42-Jährige zusammensackte. Es kam zur Mordanklage, besonders weil der ehemalige Banker nicht sofort einen Notruf absetzte, sondern erst die Waffen wegräumte und alle Nachrichten auf seinem Handy löschte. Erst nach 15 Minuten alarmierte er die Polizei: "Ich habe einen Freund ermordet!"

Am Ende entschieden die acht Geschworenen auf "grob fahrlässige Tötung". Andreas S. wurde zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt. Weil er aber bereits neun Monate in Untersuchungshaft abgebüßt hatte, beantragte er seine bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Drittel des Strafrahmens. Was auch gerichtlich bewilligt wurde.