Nach 21 Verhandlungstagen und vier Schuldsprüchen im aufsehenerregenden Prozess um Testamentsfälschungen sind heute, Dienstag, am Salzburger Landesgericht die restlichen sechs Urteile gesprochen worden. Der geständige Hauptbeschuldigte Jürgen H. (48), suspendierter Geschäftsstellenleiter des BG Dornbirn, erhielt sieben Jahre Haft unbedingt.
Dreistes Vorgehen
Die Fälscher sollen der Anklage zufolge besonders dreist vorgegangen sein. Im Visier standen laut Anklage meist durchwegs vermögende, kinderlose, betagte Erblasser. Sie wurden oft besachwaltert oder waren zum Zeitpunkt des Erbanfalls bereits verstorben. Um den Schwindel zu verschleiern, wurden nach Erstellung des gefälschten oder manipulierten Testamentes oft demente Senioren als Scheinerben dazwischengeparkt. Nachdem diese gestorben waren, gingen die Verlassenschaften aufgrund der Fälschung entweder meist an Angehörige von Jürgen H. oder seinen in Salzburg wohnenden Freund Peter H. Bei letzterem wurden hinterlassene Vermögenswerte von rund einer Million Euro sichergestellt.
Konsequenzen für alle Beteiligten
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Andreas Posch ging nach 30-stündiger Beratung davon aus, dass Jürgen H. nicht der alleinige Drahtzieher der Manipulationen gewesen ist: Alle Angeklagten wurden verurteilt. Die ehemaligen Gerichtskollegen des Hauptbeschuldigten, Clemens M. (52), und Kurt T. ( 49) wurden zu je drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt. Der frühere Gerichtsbedienstete Walter M. (72) erhielt zwei Jahre Haft unbedingt. Ob und welche der Urteile rechtskräftig sind, steht noch nicht fest.
+++Testamentfälschung im großen Stil+++
Die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz (48), wurden zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, zehn Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Schuldig gesprochen wurde auch ein geständiger Freund des Hauptbeschuldigten: Peter H. (48) kassierte eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren.