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Urteil: Keine Ausnahme für Muslime im Schwimmunterri...

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Obligatorischer Schwimmunterricht verletzt die Religionsfreiheit nicht: Der Europäische Gerichtshof gibt der Schweiz im Fall von zwei Schülerinnen aus Basel recht.

Indem die Schweizer Behörden den Besuch des gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterrichts für zwei muslimische Mädchen für verpflichtend erklärten, haben sie die Religionsfreiheit der Betroffenen nicht verletzt. Dies hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) betrifft den Fall einer in Basel wohnhaften Familie. Die sieben und neun Jahre alten Mädchen besuchten dort im August 2008 eine Primarschule. Dem verpflichtenden Schwimmunterricht blieben sie jedoch fern. Gespräche mit den Eltern, welche die Schweizer und die türkische Staatsbürgerschaft haben, fruchteten nicht.

Eltern zahlten Strafe

Die Behörde belegte die Eltern deshalb im Juli 2010 mit je 700 Franken-Geldstrafen – pro Tochter mit 350 Franken. Die Eltern legten Beschwerde gegen die Strafen ein, bis die Sache an den EGMR ging.

Dieser gibt der Schweiz in ihrer Entscheidung recht. Das ursprüngliche Urteil betonte die große Bedeutung der Integration - namentlich ausländischer Kinder - in der Gesellschaft.

Der EGMR führte aus, dass aufgrund des vorliegenden Falls kein Anlass bestehe, die im Oktober 2008 festgelegte Rechtsprechung zu ändern. Das Bundesgericht in der Schweiz hielt damals fest, dass die multikulturelle Schulrealität verlange, dass Kinder aus allen Kulturen in die in der Schweiz geltenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eingebunden würden.