Welt

Urteil: Kekse dürfen kein Sägemehl enthalten

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Sägemehl nicht Bestandteil von Lebensmitteln sein darf. 

Leo Stempfl
Teilen
Symbolbild
Symbolbild
iStock

Bereits während Kriegen und in Zeiten großer Not wurde Sägemehl benutzt, um in Lebensmitteln herkömmliches Mehl zu ersetzen. Auch heute findet man gelegentlich noch Backrezepte, die dieses enthalten.

Ein deutscher Hersteller fabriziert seit 20 Jahren Kekse, bei deren Inhaltsstoffe er unter anderem Sägemehl anführt. Dieses sei mikrobiologisch einwandfrei und ein ganz normaler, pflanzlicher Bestandteil, argumentierte er.

Nicht zum Verzehr geeignet

In der Praxis wirkt es ähnlich wie Getreidekleie. Diesen Begründungen folgte das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hingegen nicht, Sägemehl sei kein "zum Verzehr durch den Menschen" geeignetes Lebensmittel.

Dieses werde "noch nicht einmal im Futtermittelbereich eingesetzt", führt das Gericht weiter aus. Die Kekse dürfen somit nicht in Verkehr gebracht werden, die Klage des Versandhändlers wurde abgewiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist möglich.