Österreich

Urteil: Neonazi muss "SS"-Tattoo überstechen lassen

Heute Redaktion
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(Symbolbild) Ein Neonazi bei einer rechtsextremen Kundgebung in Jena.
(Symbolbild) Ein Neonazi bei einer rechtsextremen Kundgebung in Jena.
Bild: picturedesk.com

Ein 19-Jähriger in St. Pölten ließ sich mehrere neonazistische Tätowierungen – unter anderem am Hinterkopf – stechen und posierte mit Hitlergruß.

Ein "SS"-Tattoo am Hinterkopf, ein Eisernes Kreuz umrandet von "18" (Neonazi-Code für "Adolf Hitler") und "88" (Neonazi-Code für "Heil Hitler") am Oberschenkel – ein 19-Jähriger in St. Pölten hat seinen Körper buchstäblich zur "Werbefläche für die braune Sache" gemacht, wie es Staatsanwalt Leopold Bien beim Prozess am Donnerstag formulierte.

Der 19-jährige Angeklagte zeigte sich zu Postings auf seiner Facebook-Profilseite und in einer WhatsApp-Gruppe mit dem Namen "Die Österreicher" geständig. Darunter waren Bilder von Adolf Hitler, Hakenkreuzen, Ostereiern mit SS-Runen und Hakenkreuzbemalung sowie eine Fotomontage des Wiener Riesenrades in Form eines Hakenkreuzes.

Hitlergruß in der Öffentlichkeit

Zeugen hatten den 19-Jährigen beim Bahnhof beobachtet, wie er mehrmals den rechten Arm zum Hitlergruß erhob. Nach mehreren Hinweisen wegen des "SS"-Tattoos am Hinterkopf wurde das Landesamt für Verfassungsschutz aktiv.

Daraufhin war eine Hausdurchsuchung durchgeführt und sein Handy ausgewertet worden. Der Angeklagte saß drei Wochen lang in Untersuchungshaft. Er wurde unter anderem unter der Auflage freigelassen, sich die Tattoos bis 1. Juli entfernen oder überstechen zu lassen. Das passierte bis jetzt nicht. Der 19-Jährige begründete das damit, dass er keinen Termin in einem Tattoo-Studio bekommen habe, berichtet "orf.at".

Verteidigerin: Angeklagter hatte schwere Kindheit im Heim

Die Verteidigerin führte die schwere Kindheit des Angeklagten – er wuchs im Heim auf, hatte mit 14 Jahren erstmals Umgang und Sympathien für Rechtsextreme. Im vergangenen Sommer sei sein Leben aus der Bahn geworfen worden: Er habe weder Arbeit noch eine Wohnung gehabt, und sein Vater sei gestorben.

Strafmaß: Drei von maximal zehn Jahren

Inzwischen habe er sein Leben wieder in den Griff bekommen, versicherte die Anwältin. Der Angeklagte wurde nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen. Wegen der Milderungsgründe der Unbescholtenheit, des Geständnisses und der Tatsache, dass der Angeklagte ein junger Erwachsener ist, wurde das Strafmaß auf zwei Jahre bedingter Haft (von maximal zehn Jahren) festgesetzt.

Außerdem sprach der vorsitzende Richter Markus Grünberger die Weisung aus: "Bis Ende des Jahres müssen diese Tattoos entfernt oder so überstochen werden, dass man das nicht mehr erkennt."

(red)