Wirtschaft

Schlecker-Kinder müssen in Haft

Zwei Jahren und sieben Monaten für Meike und Lars Schlecker – so das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs.

Heute Redaktion
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Das Landgericht Stuttgart hatte Meike und Lars Schlecker, Kinder des Gründers der insolvent gegangenen Drogerie-Kette Schlecker, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ihnen wird Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem Bankrott, vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Beihilfe vorgeworfen.

Die beiden legten gegen das Urteil Berufung ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte jedoch den Schuldspruch und verurteilte beide nun zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft, wie die "Bild" berichtet.

Vater und Gründer Anton Schlecker hatte gegen seine Verurteilung von zwei Jahren auf Bewährung keine Rechtsmittel eingelegt.

Insolvenz hinausgezögert

Bereits im Frühling 2012 hatte Schlecker die Insolvenz in Deutschland angemeldet. 25.000 Mitarbeiter verloren ihre Arbeitsstellen. Laut Staatsanwaltschaft wusste der Besitzer jedoch schon viel früher von dem drohenden Bankrott.

Denn bereits 2009 ging der Umsatz entscheidend zurück und das Unternehmen war nicht mehr liquide. Im Folgejahr müsste Schlecker die drohende Insolvenz spätestens gemerkt haben. Der Angeklagte Anton Schlecker versichert jedoch bis kurz vor der Insolvenz, an sein Unternehmen geglaubt zu haben. Er wisse erst Mitte 2011 wie schlecht es seinem Unternehmen ging.

In den Jahren vor der Insolvenz zahlte Schlecker, laut Staatsanwaltschaft, viel zu hohe Stundensätze an das Tochterunternehmen LDG. Denn das Logistikunternehmen gehörte den Kindern Meike und Lars. Die Höhe der Zahlungen sieht die Anklage deshalb als Geldgeschenke an die Kinder.

Die Kinder wurden zudem angeklagt, weil der Vater ihnen kurz vor der Insolvenz Grundstücke im Wert von sieben Millionen Euro übertrug.

(hos)