Welt

Urteil: Ungarns Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht

Am Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof über das ungarische Hochschulgesetz: Es verstößt gegen EU-Grundrechte.

Teilen
Die EU-Kommission sah durch das Gesetz EU-Recht verletzt und leitete im April 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein.
Die EU-Kommission sah durch das Gesetz EU-Recht verletzt und leitete im April 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein.
ATTILA KISBENEDEK / AFP / picturedesk.com

Am Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof über das ungarische Hochschulgesetz. Nach dem Urteil der Luxemburger Richter verstößt jenes Gesetz gegen EU-Recht. Das Gesetz, mit dem die von US-Milliardär George Soros gegründete Central European University (CEU) aus Ungarn vertrieben wurde, verletze nämlich unter anderem EU-Grundrechte, wie beispielsweise die akademische Freiheit.

Das Gesetz der ungarischen Regierung besagt, dass Universitäten aus dem Ausland auch in ihrem Heimatland lehren müssen und der Betrieb von Ungarn vertraglich mit dem Heimatland vereinbart sein muss. Die CEU, die von Soros gegründet wurde, war aber die einzige ausländische Universität, die diese neuen Anforderungen von 2017 nicht erfüllte. Daher gab die CEU Ende 2019 ihren weitgehenden Umzug nach Wien bekannt. Betroffen davon waren Lehrgänge, die amerikanische Diplome vergeben, wobei es sich dabei um das Kernstück der CEU handelt.

Verfahren von EU-Kommission eingeleitet

Für die EU-Kommission verletzte das Gesetz der ungarischen Regierung das EU-Recht. Daher wurde im April 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest eingeleitet. Ungarn räumte die Bedenken allerdings nicht aus, woraufhin die Brüsseler Behörde schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagte.

Sie brachte das Argument ein, das neue Gesetz sei ein Verstoß "gegen die Freiheit von Hochschuleinrichtungen, in der gesamten EU-Dienstleistungen anzubieten oder sich niederzulassen". Zugleich liefen die neuen Vorschriften "dem Recht auf akademische Freiheit, dem Recht auf Bildung und der unternehmerischen Freiheit" zuwider, die in der EU-Grundrechtecharta verankert sind. Überdies würden Verpflichtungen aus dem internationalen Handelsrecht – dem GATS-Abkommen – verletzt.

Schließlich gaben die Luxemburger Richter der EU-Kommission am Dienstag weitgehend recht. Das GATS-Abkommen werde verletzt, und zudem werde gegen EU-Grundrechte verstoßen.

1/57
Gehe zur Galerie
    <strong>19.04.2024: Tragödie bei Sabitzer – Sohn seiner Verlobten tot!</strong>&nbsp;Schreckliche Nachrichten aus Deutschland. Katja Kühne, TV-Star und Verlobte von BVB-Star Marcel Sabitzer, trauert um ihren erwachsenen Sohn Lucas. <a data-li-document-ref="120031870" href="https://www.heute.at/s/tragoedie-bei-sabitzer-sohn-seiner-verlobten-tot-120031870">Die ganze Story hier &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120031584" href="https://www.heute.at/s/sexsuechtiger-aus-wien-hatte-seit-2018-keinen-sex-mehr-120031584"></a>
    19.04.2024: Tragödie bei Sabitzer – Sohn seiner Verlobten tot! Schreckliche Nachrichten aus Deutschland. Katja Kühne, TV-Star und Verlobte von BVB-Star Marcel Sabitzer, trauert um ihren erwachsenen Sohn Lucas. Die ganze Story hier >>>
    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com