Österreich

Urteilsveröffentlichung im Namen der Republik

Heute Redaktion
13.09.2021, 23:06

Der Antragsteller Muhaned SALAL wird von der DJ Digitale Medien GmbH für die erlittene Kränkung im Rahmen der Berichterstattung finanziell entschädigt.

Im Namen der Republik

Durch den am 27.7.2016 auf der Website www.heute.at veröffentlichten Artikel mit der Überschrift „Musiker in Badewanne getötet: Ausweis verriet „Wuschelkopf"" wurde in einem Medium der Antragsteller Muhaned SALAL, der einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt war, als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet (§7b MedienG).

Für die dadurch erlittene Kränkung wurde die DJ Digitale Medien GmbH als Medieninhaberin der Website www.heute.at zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien

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Anmerkung

Der Antragsteller wurde im März 2017 wegen schweren Raubes und versuchter schwerer Erpressung zu einer 12-jährigen Haftstrafe verurteilt, sein Komplize wegen Mordes, Raubes und versuchter schwerer Erpressung zu einer 15-jährigen Haftstrafe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Gerichtsabteilung 44, am 29. Mai 2017 (ib)