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US-Gefängnisse dürfen wieder Todesstrafen vollstrecken

Seit Dienstag dürfen US-Bundesgefängnisse erstmals seit 17 Jahren wieder die Todesstrafe vollstrecken. Das Oberste Gericht gab grünes Licht. 

Michael Rauhofer-Redl
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Seit 2003 wurde die Todesstrafe in US-Bundesgefängnissen nicht mehr angewandt
Seit 2003 wurde die Todesstrafe in US-Bundesgefängnissen nicht mehr angewandt
Picturedesk/APA

Erstmals seit 2003 dürfen US-Bundesgefängnisse wieder Menschen töten und die Todesstrafe vollziehen. Das beschloss das Oberste Gericht nachdem zuvor untere Gerichte eine Hinrichtung in letzter Sekunde verhindert haben. Konkret ging es um die Ansetzung der Todesstrafe für den verurteilten Mörder Daniel Lee, der per Giftspritze hingerichtet hätte werden sollen. Am Montag verhinderte eine Richterin die Hinrichtung. Sie hatte Bedenken wegen möglicher Schmerzen, die durch die angewandte Substanz Pentobarbital verursacht werden könnten. 

Weil auch ein Berufungsgericht die Entscheidung bestätigte, ging der Fall bis zum Obersten Gericht. Dieses befand die Aussetzung der Hinrichtungen, neben Lee sollen diese Woche noch zwei weitere Verurteilte hingerichtet werden, aber als ungerechtfertigt. Es entschied, dass die Exekutionen "wie geplant durchgeführt" werden dürfen. 

Angehörige der Opfer wollten Verschiebung

Die Hinrichtung Lees wäre die erste seit 2003. Lee wurde verurteilt, weil er 1999 eine Ehepaar und dessen Tochter ermordet hatte. Die Angehörigen der Familie wollen bei seiner Exekution im Bundesgefängnis in Terre Haute dabei sein. Weil aber im US-Bundesstaat Indiana die Corona-Gefahr zu groß sei, beantragten sie eine Verschiebung der Hinrichtung. Ein zuständiges Berufungsgericht lehnte den Antrag mit Verweis auf eine nicht gegebene Rechtsgrundlage ab. Die Exekution kann also wie geplant stattfinden. Das Gericht entschied mit fünf zu vier Stimmen der befassten Richter.  

In den USA werden nur spezielle Straftaten vor Bundesgerichten verhandelt. Dazu zählen Hassverbrechen, besonders schwere Verbrechen sowie Straftaten, die auf militärischen Einrichtungen oder in Reservaten der indigenen Bevölkerung begangen werden. Auf Bundesebene wurde die Todesstrafe seit 2003 zwar weiterhin verhängt, aber eben nicht exekutiert. Der amtierende Justizminister William Barr drängte zuletzt darauf, die Hinrichtungen durchzuführen. Insgesamt wurden seit 1988 allerdings nur drei Menschen hingerichtet, die von einem Bundesgericht verurteilt wurden. 

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