Österreich

User teilen nach Prügelei Foto von Mann, 1.486 € Strafe

Ein Steirer soll einen Lokalgast verprügelt haben, sein Foto wurde auf Facebook geteilt. Der Mann bestreitet die Tat und fordert nun Geld.

Christine Ziechert
Das geteilte Foto zeigte einen Mann, der einen anderen verprügelt haben soll (Symbolbild).
Das geteilte Foto zeigte einen Mann, der einen anderen verprügelt haben soll (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Dass es nicht besonders klug ist, manche Inhalte in den sozialen Medien zu teilen, mussten bereits einige Österreicher aus bitterer Erfahrung lernen. Nun sorgt erneut ein Fall für Aufregung.

User hatten ein Posting geteilt, in dem ein junger Mann beschuldigt wird, einen anderen verletzt zu haben – ein Foto zeigt den Verdächtigen vor einem Lokal in Graz. Tausende Facebook-User teilten den Inhalt – für 300 bis 400 davon hat dies nun rechtliche Folgen, wie die "Kleine Zeitung" berichtet.

Beschuldigter bestreitet Körperverletzung

Denn der Beschuldigte bestreitet die Körperverletzung: "Er war zwar an jenem Abend vor Ort, aber hat niemanden geschlagen oder verletzt", meint sein Anwalt Patrick Harb zur "Kleinen Zeitung". Derzeit läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Graz gegen den Steirer. Zeugen müssen noch befragt und ein Gutachten eingeholt werden. Der Ausgang eines möglichen Verfahrens ist also völlig offen.

Dennoch wurde das Foto fleißig geteilt: "Mein Klient ist darauf klar erkennbar, er wurde dabei unmissverständlich als Täter einer strafbaren Handlung, nämlich einer schweren Körperverletzung bezichtigt", erklärt Harb. Die User erhielten nun Post von dem Anwalt: In einem Brief werden sie aufgefordert, das Posting zu löschen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und je 1.486 Euro zu zahlen.

"Mein Klient und seine Familie wurden unzählige Male auf das Posting angesprochen. Es geht hier auch um Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung" - Rechtsanwalt Patrick Harb

Jurist Patrick Kröpl aus Völkermarkt (Kärnten) vertritt zwei dieser User: "Die Gegenseite warf ihnen vor, dass sie den Fotografierten öffentlich als Rechtsbrecher bloß gestellt und vorverurteilt haben." Kröpl riet seinen Mandanten: "Das Posting sofort löschen und im Zweifel die Unterlassung unterschreiben." Die geforderte Summe war aus Sicht des Rechtsanwaltes zu hoch und teilweise auch nicht gerechtfertigt, seine Klienten haben daher nur einen Teil bezahlt.

Fest steht aber: Mit dem Teilen des Fotos wurden das Recht am eigenen Bild und die Unschuldsvermutung verletzt. Denn bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt jeder als unschuldig. "Mein Klient und seine Familie wurden unzählige Male auf das Posting angesprochen. Es geht hier auch um Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Er wurde mit der Vorverurteilung, ein Verbrecher zu sein, konfrontiert. Er hatte Angst, seine Arbeit zu verlieren", berichtet Anwalt Harb.

Fahndungsfotos nur durch Polizei

Ob der Mann rechtskräftig verurteilt wird oder nicht, spielt letztendlich aber keine Rolle: "Das Bild des Mannes hätte so oder so nicht auf Facebook verbreitet werden dürfen. Denn unabhängig davon, ob der Fotografierte später verurteilt wird oder nicht, darf er nicht vorzeitig an den Pranger gestellt werden", erklärt Jurist Kröpl. Für Fahndungsfotos sind ausschließlich Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig.