Niederösterreich

UVP-Verfahren für Ausbau der Nordbahn startet

Die Strecke von Wien-Süßenbrunn über Gänserndorf nach Bernhardsthal soll komplett ausgebaut werden. Baubeginn ist für 2022 geplant.

Erich Wessely
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Visualisierung: So soll der Bahnhof Silberwald aussehen.
Visualisierung: So soll der Bahnhof Silberwald aussehen.
ÖBB/Zechner&Zechner

Laut ÖBB wurde am Dienstag "ein wesentlicher Meilenstein für den klimafreundlichen Ausbau der Mobilität in Wien und Niederösterreich" gesetzt: Vertreter der ÖBB-Infrastruktur AG reichten die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) für den Ausbau des südlichen Streckenabschnitts der Nordbahn zwischen Wien-Süßenbrunn und Gänserndorf beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein.

Der Ausbau der Strecke schaffe die Voraussetzungen für kürzere Fahrzeiten und ein verbessertes Angebot im Nahverkehr. Davon würden vor allem die Pendler und somit die gesamte Region profitieren.

Unterlagen eingereicht

Über 90 von der ÖBB-Infrastruktur AG beauftragte Experten hatten in den vergangenen Jahren den Ausbau der Nordbahn auf Herz und Nieren analysiert, um Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umwelt zu beurteilen, zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Jetzt wurden die Unterlagen für den Südabschnitt fertiggestellt und eingereicht. Vom Bundesministerium beauftragte Sachverständige prüfen nun die Details. Sie beurteilen in ihrem jeweiligen Fachgebiet, ob das Vorhaben umweltverträglich ist.

Baustart für 2022 geplant

Erst wenn aus diesem Verfahren ein positiver Bescheid vorliegt, können weitere landesrechtliche Genehmigungen von den jeweiligen Bundesländern (Wien und Niederösterreich) erteilt werden, etwa im Bereich Naturschutz und Straßenbau. Der Baubeginn ist derzeit für 2022 geplant.

Das gesamte Projektgebiet erstreckt sich über eine Länge von rund 66 Kilometern und teilt sich in einen Südabschnitt (Wien-Süßenbrunn bis Gänserndorf) und einen Nordabschnitt (Gänserndorf bis Bernhardsthal). Davon entfallen auf den jetzt eingereichten Südabschnitt rund 21 Kilometer. Für beide Abschnitte ist jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgesehen. Insgesamt sollen 17 Bahnhöfe und Haltestellen entlang der Strecke modernisiert und barrierefrei werden. Das Park&Ride-Angebot sowie das Bike&Ride-Angebot werden ausgebaut.

Lärmschutzmaßnahmen

Die Auflassung von Eisenbahnkreuzungen werde nicht nur die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer entlang der Strecke erhöhen, sondern erlaube auch schnellere Fahrgeschwindigkeiten der Züge. Somit würden die Voraussetzungen für ein noch besseres S-Bahn-Angebot geschaffen werden. Dem trage auch der Ausbau der Lärmschutzmaßnahmen Rechnung.

"Gemeindevertreter eingebunden"

„Es war uns sehr wichtig, im UVE-Prozess und in der gesamten Entwicklung des Projektes die Gemeindevertretungen aktiv einzubinden und offen zu informieren, um dadurch größtmögliche Transparenz, Akzeptanz und Verständnis für das Projekt zu schaffen“, betont ÖBB-Projektleiter Gernot Scheuch. „Eine für alle akzeptable Lösung kann es nur geben, wenn wir die Bedürfnisse der Menschen kennen. Und die Bedürfnisse der Menschen kennen wir nur, wenn wir mit ihnen sprechen. Aus diesem Grund wurden die betroffenen Gemeinden bereits in der Planungsphase intensiv in das Projekt einbezogen. In zahlreichen Gesprächen mit Bürgermeistern und Gemeindevertretern haben sich unterschiedliche Bedürfnisse und Anregungen zum Ausbau der Nordbahn ergeben, welche wir aufgenommen und evaluiert haben. Soweit möglich, wurden diese in der technischen Planung berücksichtigt“, so Gernot Scheuch.

Informationsabende geplant

Mit der Einreichung der UVE sei der Dialog mit der Region aber noch nicht abgeschlossen. Als nächster Schritt sollen Informationsabende für die Bevölkerung folgen. Für den Nordabschnitt zwischen Gänserndorf und Bernhardsthal sind im Herbst 2020 ebenfalls entsprechende Informationsveranstaltungen geplant.

Die UVE und sämtliche Projektunterlagen liegen für alle Interessierten nach Erstprüfung durch die Behörde und nach öffentlichem Start des Verfahrens voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 mindestens sechs Wochen in den Standortgemeinden, in der Bezirksverwaltungsbehörde sowie im Ministerium zur öffentlichen Einsicht auf. In dieser Zeit haben alle Personen und Institutionen mit Parteistellung die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

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