Politik

V-Leute werden Polizei wohl noch Ärger machen

Heute Redaktion
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Das von ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner am Dienstag in Begutachtung geschickte neue Staatsschutzgesetz stößt auf wenig Gegenliebe. Der Koalitonspartner SPÖ findet den Gesetzesentwurf zwar "brauchbar". Opposition und Juristen sind dagegen mehr als skeptisch. Vor allem die bezahlten V-Leute werden als Problem angesehen.

Das von ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner am Dienstag in Begutachtung geschickte neue Staatsschutzgesetz stößt auf wenig Gegenliebe. Der Koalitonspartner SPÖ findet den Gesetzesentwurf zwar "brauchbar". Opposition und Juristen sind dagegen mehr als skeptisch. Vor allem die bezahlten V-Leute werden als Problem angesehen.

Mikl-Leitner will "Vertrauenspersonen" etablieren, die in verdächtige Organisationen ohne konkrete Hinweise auf bereits begangene Straftaten eingeschleust werden. Diese V-Leute sind Zivilisten und werden für ihre Leistung bezahlt.

V-Leute problematisch

Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk findet diese Vertrauenspersonenevidenz "besonders brisant", wie er gegenüber dem ORF gesagt hat. "Wer haftet in Fällen, wenn gegen Belohnung unter Umständen falsche Spuren gelegt werden", so Funk. Für heikel hält er auch die Frage, ob Vertrauenspersonen selbst Straftaten begehen dürfen: "Per Gesetz dürfen sie nicht. Aber in der Praxis ist das nur schwer vorstellbar." Aus der Praxis wisse man, dass solche Konstruktionen nur erfolgreich sein können, wenn sich die Betroffenen an der Grenze und manchmal jenseits der Grenze des Gesetzes bewegen, so der Jurist. Das werde der "Polizei noch zu schaffen machen".

Das Innenministerium sieht im geplanten Einsatz von Vertrauenspersonen kein Problem. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gibt es diese Möglichkeit in der Strafprozessordnung schon lange. Bisher hat das BVT immer auf verdeckte Ermittler zurückgreifen müssen, diese dürfen aber nur Polizeibeamte sein.

Rechtsschutzbeauftragter ohne Macht

Zweites Problem in Funks Augen ist der im Innenministerium angesiedelte Rechtsschutzbeauftragte. Er muss laut Entwurf zwar allen Überwachungsmaßnahmen vorab zustimmen. Allerdings entscheidet die Polizei, ob er eingeschaltet wird, erklärt der Verfassungsrechtler. Die Kompetenz des Rechtsschutzbeauftragten ist also enden wollend.