Österreich

Vater (19) schüttelte Baby - 15 Monate Haft

Heute Redaktion
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(Symbolbild) Der 19-jährige Vater wurde zu 15 Monaten verurteilt.
(Symbolbild) Der 19-jährige Vater wurde zu 15 Monaten verurteilt.
Bild: Sabine Hertel

Weil er laut eigener Aussage mit seinem schreienden Baby "überfordert" war, schüttelte ein 19-jähriger Vater das Neugeborene mehrmals heftig. Nun stand er vor Gericht.

Ein 19 Jahre alter Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen schwerer Körperverletzung und Quälens seiner drei Monate alten Tochter zu 15 Monaten Haft – fünf davon unbedingt – verurteilt worden. Er hatte das schreiende Kind geschüttelt.

Staatsanwältin Doris Kügler hatte dem Angeklagten vorgeworfen, das Kind im Oktober 2017 mehrfach heftig geschüttelt zu haben. Er habe versucht es zu beruhigen, doch das Baby habe nur noch mehr geschrien, sagte er in der Einvernahme. Daraufhin schüttelte er es mehrere Male heftig.

Schwere Hirnverletzungen durch Schütteln

Laut einem medizinischen Gutachten erlitt der Säugling dadurch multiple filmartige Blutungen an der Hirnoberfläche beider Großhirnhemisphären, ausgedehnte Netzhautblutungen sowie vorübergehende Hirnfunktionsstörungen und einen Gehirnkrampfanfall, berichtet "ORF Kärnten". Nach einem wochenlangen Krankenhausaufenthalt waren monatelange Nachbehandlungen notwendig.

Zunächst Ausrede, dann Geständnis

Der Vater hatte anfangs noch behauptet, das Kind sei auf den Boden gefallen. Bei der Hauptverhandlung gab er jedoch zu, seine Tochter geschüttelt zu haben und bekannte sich vollinhaltlich schuldig. Er sei "überfordert" gewesen, sagte der Angeklagte. Er habe das Kind nicht verletzen wollen, er wollte nur, "dass es aufhört zu schreien".

Die Mutter des Kindes war zu diesem Zeitpunkt im Bad. Nach eigenen Aussagen sprang sie sofort aus der Badewanne, als sie das "sehr schrille" Schreien hörte. "Es klang, als ob sie gleich sterben würde", erzählte sie im Zeugenstand. Der Säugling lag auf dem Rücken, war bleich und schrie. Sie riefen sofort die Rettung.

Wehrlosigkeit ausgenützt

Einzelrichter Michael Schofnegger erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Angeklagte hingenommen habe, das Kind schwer zu verletzen, was einem bedingten Vorsatz entspreche. Für eine absichtliche, schwere Verletzung sehe er keine Hinweise. Erschwerend wertete er jedoch, dass der 19-Jährige die Wehrlosigkeit eines drei Monate alten Kindes ausgenützt habe und Gewalt gegen ein unmündiges Opfer ausgeübt habe, sowie das Zusammentreffen eines Verbrechens (schwere Körperverletzung) und eines Vergehens (Quälens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen).

Dem Kind sprach der Richter ein Teilschmerzengeld von 1.000 Euro zu. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(hos)