Kärnten

Vater in Babymord-Prozess freigesprochen

In Klagenfurt stand seit April ein 27-Jähriger vor Gericht, der seine sechs Wochen alte Tochter, so der Vorwurf, durch stumpfe Gewalt ermordet haben soll. Am Dienstagabend wurde der Vater einstimmig freigesprochen.

Rene Findenig
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Der Angeklagte beim Prozess in Klagenfurt.
Der Angeklagte beim Prozess in Klagenfurt.
picturedesk.com

Der Fall hatte Österreich erschüttert, ließ aber Dutzende Fragen offen. Wegen Mordes an seiner nur sechs Wochen alten Tochter musste sich seit April ein 27-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verantworten, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Statt per Video bestand der Mann auf eine persönliche Befragung vor Gericht und beteuerte von Beginn an seine Unschuld. Die Staatsanwaltschaft dagegen warf dem Mann vor, das Mädchen "massiv geschüttelt und zusätzlich den Kopf gegen einen stumpfen, flächigen Gegenstand geschlagen" zu haben.

"Nicht schuldig" erklärte sich der Schutzmaske tragende Mann bereits bei Prozessauftakt vor Gericht. Auch die Richter und Geschworenen sowie Wachebeamten waren mit Schutzmasken ausgestattet oder hielten sich hinter Plexiglasscheiben auf und hielten einen Sicherheitsabstand ein. Die Staatsanwältin schilderte schließlich die grausamen Geschehnisse, die sich abgespielt haben sollen. Als die Mutter einkaufen ging, war der Vater mit den beiden sechs Wochen alten Zwillingstöchtern alleine daheim.

Zwei verschiedene Versionen

Als eines der Mädchen an diesem Julitag 2018 weinte, soll der 27-Jährige das Baby brutal geschüttelt und mit einem Gegenstand gegen den Kopf geschlagen haben. Das Kind erlitt dabei schwere Kopfverletzungen und eine Gehirnblutung, der Notarzt konnte das Leben des Mädchens trotz einstündiger Reanimation nicht mehr retten. Anders die Version des Verteidigers des Mannes: Der Vater habe seine Tochter schlafen gelegt, das Kind könne dann an Plötzlichem Kindstod oder Atemaussetzern gestorben sein und die Verletzungen von den Reanimationsversuchen stammen.

Der Prozess wurde damals vertagt. Eine gerichtliche Obduktion solle Fehler in der Rettungskette und Blutungen im Gehirn festgestellt haben, die Mutter nehme den Vater in Schutz und keiner in der Rettungskette habe Hinweise auf Verletzungen oder Misshandlungen des Babys feststellen können, hieß es damals. Auch bei der Obduktion nicht. Ein Arzt erklärte dazu, dass die geschädigten Hirnteile in einem Ultraschall nicht eingesehen werden können.

Einstimming freigesprochen

Am Dienstagnachmittag wurde der Prozess fortgesetzt und das Gutachten weiter besprochen. Darin hieß es, dass das Baby durch die Reanimation nicht mehr zu retten war und die Blutungen im Gehirn vermutlich von einem schweren Trauma stammen würden. Während für die Staatsanwaltschaft eindeutig der Angeklagte für den Mord am Baby zu verantworten sei, richtete dieser einen flammenden Appell an die Geschworenen, in dem er seine Unschuld beteuerte.

Die Geschworenen entschieden schließlich einstimmig, dass es sich weder um Mord, noch um fahrlässige Tötung und vorsätzliche Körperverletzung gehandelt habe - und sprachen den Vater einstimmig frei. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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