Österreich

Vater in Schutzmaske für Mord an Baby vor Gericht

In Klagenfurt stand am Mittwoch ein 27-Jähriger vor Gericht, der seine sechs Wochen alte Tochter durch stumpfe Gewalt ermordet haben soll.
Heute Redaktion
13.09.2021, 13:56

Wegen Mordes an seiner nur sechs Wochen alten Tochter musste sich am Mittwoch ein 27-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verantworten, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Der Fall wird Montag fortgesetzt, da viele Fragen offen sind. Statt per Video, bestand der Mann auf eine persönliche Befragung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, das Mädchen "massiv geschüttelt und zusätzlich den Kopf gegen einen stumpfen, flächigen Gegenstand geschlagen" zu haben.

"Nicht schuldig" erklärte sich der Schutzmaske tragende Mann vor Gericht. Auch die Richter und Geschworenen sowie Wachebeamten waren mit Schutzmasken ausgestattet und hielten einen Sicherheitsabstand ein. Die Staatsanwältin schilderte schließlich die grausamen Geschehnisse, die sich abgespielt haben sollen. Als die Mutter einkaufen ging, war der Vater mit den beiden sechs Wochen alten Zwillingstöchtern alleine daheim.

Zwei verschiedene Versionen

Als eines der Mädchen an diesem Julitag 2018 weinte, soll der 27-Jährige das Baby brutal geschüttelt und mit einem Gegenstand gegen den Kopf geschlagen haben. Das Kind erlitt dabei schwere Kopfverletzungen und eine Gehirnblutung, der Notarzt konnte das Leben des Mädchens trotz einstündiger Reanimation nicht mehr retten. Anders die Version des Verteidigers des Mannes: Der Vater habe seine Tochter schlafen gelegt, das Kind könne dann an Plötzlichem Kindstod oder Atemaussetzern gestorben sein und die Verletzungen von den Reanimationsversuchen stammen.

Bis der Prozess fortgesetzt wird, bleiben Fragen offen. Eine gerichtliche Obduktion solle Fehler in der Rettungskette und Blutungen im Gehirn festgestellt haben, die Mutter nehme den Vater in Schutz und keiner in der Rettungskette habe Hinweise auf Verletzungen oder Misshandlungen des Babys feststellen können. Auch bei der Obduktion nicht. Ein Arzt erklärte dazu, dass die geschädigten Hirnteile in einem Ultraschall nicht eingesehen werden können.

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