Österreich

Vater missbrauchte 2-Jährige: 5 Jahre Haft

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Am Mittwoch Vormittag fand am Wiener Landesgericht die Verhandlung gegen einen 50-Jährigen statt, der im Februar von einem Bauarbeiter beim Missbrauch seiner zweijährigen Tochter beobachtet und gefilmt worden war. Urteil: Fünf Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.

beobachtet und gefilmt  worden war. Urteil: Fünf Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.

Der Mann leidet laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer an einer seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades. Laut Gutachter besteht ein hohes Rückfallrisiko, falls der 51-Jährige keine entsprechende medikamentöse bzw. therapeutische Behandlung bekommt. "Ich halte ihn für sehr gefährtlich", sagte Dantendorfer.

Nach seiner Festnahme hatte der Familienvater gestanden, seine Tochter bereits im Jänner erstmals missbraucht zu haben. Der Angeklagte wies elf Vorstrafen aus, die sich großteils aus Vermögensdelikten zusammensetzten. Schon im Jahr 2002 wurde er allerdings als Kinderporno-Konsument verurteilt.

Triebhafte Störung

Der 51-Jährige sei "seit frühester Jugend" auf minderjährige Mädchen fokussiert, erklärte Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer. Der Mann sei zwar zurechnungsfähig und seine Hirnfunktion nach zwei "kleineren Schlaganfällen" auch nicht nachweisbar beeinträchtigt. Krankheitswertige Störungen lägen dennoch vor:

Hormonelle Therapie

Einerseits eine "triebhafte sexuelle Präferenzstörung in Richtung auf Kinder und kleine Mädchen", andererseits eine Persönlichkeitsstörung. Der Mann besitze "eine eingeschränkte Fähigkeit, sich in Gefühle anderer Menschen hineinversetzen zu können", sagte Dantendorfer. Aus diesen Gründen ortete der Psychiater die Gefahr eines "Rückfalls, wenn er wieder in ein Naheverhältnis zu einem Kleinkind kommen sollte. Der Mann willigte auch mit einer "antihormonellen Therapie" ein, "weil eine hormonelle Behandlung die einzige Möglichkeit wäre, dass er wieder resozialisiert wird".

Schmerzensgeld

Das Gericht sprach der Zweijährigen Schmerzengeld und Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zu, nachdem der Vater des Kleinkinds die Forderung nach finanzieller Wiedergutmachung dem Grunde und der Höhe nach anerkannt hatte. Staatsanwältin Marlis Darmann, die bei ihrem Schlussplädoyer von einem "unbegreiflichen Verbrechen sexueller Natur" sprach, gab keine Erklärung ab.

Auch Bruder einschlägig bekannt

Sein Bruder verbüßt derzeit eine langjährige Haftstrafe im Maßnahmenvollzug, weil er sich an drei minderjährigen Mädchen vergangen hat.

Ein Arbeiter hatte von einem Baugerüst den 50-Jährigen in dessen gegenüberliegenden Wohnung mit dem kleinen Mädchen gesehen und den Missbrauch geistesgegenwärtig mit seinem Handy gefilmt, ehe er die Polizei alarmiert. Der Beschuldigte gab, nicht zuletzt aufgrund des Videobeweises, nach seiner Festnahme zu, seine jüngste Tochter bereits im Jänner einmal missbraucht zu haben. Seither saß er in Untersuchungshaft.