Österreich

Vater missbrauchte Tochter: 4,5 Jahre Haft

Heute Redaktion
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Ein 43-Jähriger wurde am Gericht St. Pölten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).
Ein 43-Jähriger wurde am Gericht St. Pölten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).
Bild: Daniel Schreiner

Wegen schwerem sexuellen Missbrauch Unmündiger und Blutschande wurde ein 43-Jähriger am Gericht St. Pölten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).

Weil er seine Tochter missbraucht haben soll, ist ein 43-Jähriger aus dem Mostviertel am Donnerstag in St. Pölten vor dem Schöffengericht gestanden. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Blutschande zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).

Dem Mann aus dem Bezirk St. Pölten-Land wurde in der Anklage vorgeworfen, sich an der im April 1999 geborenen Tochter zwischen Juli 2012 und Jänner 2018 zwei bis drei Mal wöchentlich vergangen zu haben. Zudem soll er dem Mädchen mit Schlägen gedroht haben, sollte diese ihn anzeigen.

Der Vater dreier Kinder war teilweise geständig, hielt aber fest, dass der Missbrauch im Juli 2014 begonnen hätten. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, warum die Tochter (heute 19 Jahre alt) dann vom Jahr 2012 gesprochen habe, sagte der Angeklagte: "Das kann ich Ihnen nicht sagen, ich weiß es nicht." Auch der von der Hauptbelastungszeugin genannten Häufigkeit der Vorfälle widersprach der Mann.

Mitte 2015 sei es zum ersten Geschlechtsverkehr gekommen: "Ich habe gewusst, dass das ein Fehler war." Die Drohungen stritt der Beschuldigte ab, er habe aber immer wieder zur Tochter gesagt, "dass das unser Geheimnis ist". Während der Vorführung des Videos der kontradiktorischen Vernehmung der Hauptbelastungszeugin und bei den Schlussvorträgen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Der vorsitzenden Richterin zufolge bestand kein Grund, "den glaubwürdigen Aussagen der Zeugin" nicht zu folgen. Diese habe die Vorfälle zeitlich ganz genau einordnen können.

Mildernd auf das Urteil wirkte sich das teilweise abgelegte Geständnis sowie der ordentliche Lebenswandel des Angeklagten aus. Als erschwerend wurden laut der Richterin das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen, die Vielzahl an Übergriffen sowie der lange Tatzeitraum gewertet.

Die Staatsanwältin gab ebenso keine Erklärung ab wie der Rechtsvertreter des 43-Jährigen. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(wes)