Wegen fahrlässiger Körperverletzung ist ein 59-jähriger Linzer am Montag am Gericht in Linz zu 9.000 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon bedingt auf drei Jahre nachgesehen, verurteilt worden. Er muss also 4.500 Euro zahlen. Der Mann hat seinem Sohn am 18. Jänner 2022 in den Fuß geschossen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der Mann gab vor Gericht an, es sei ein Unfall gewesen. Er habe gedacht, in der Ladekammer der Waffe befinde sich keine Patrone mehr, berichtet der ORF am Montag. Er gestand aber, das nicht überprüft zu haben. Er sei beim Abzug angekommen, während er die Waffe schräg nach unten zwischen seinen Beinen gehalten habe. Dabei löste sich ein Schuss, der den 14-jährigen Sohn am Zeh traf.
Dass er voll geständig war und bisher unbescholten, wurden als mildernd gewertet. Erschwerend kam hingegen dazu, dass der Mann zweierlei Delikte angeklagt wurde: Nämlich nach dem Waffengesetz und wegen fahrlässiger Körperverletzung. Waffe und Zubehör wurden konfisziert.