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Vater setzt Belohnung auf Mobberin von Tochter aus

Heute Redaktion
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Die Tochter von Claudio Raschle erhielt über Instagram Morddrohungen. Nun sucht der Vater Hinweise zur Absenderin und setzt dafür eine Belohnung aus.

"Ich bin bereit, jedem, der gesicherte Hinweise zur Verfasserin von diesen Morddrohungen hat, die zu einer Anklage und Verurteilung führen können, zweitausend Franken zu zahlen", schreibt der Schweizer Claudio Raschle in einer Facebook-Gruppe.

Seine damals 15-jährige Tochter wurde im Mai 2017 über die Social-Media-Plattform Instagram massiv beleidigt und sogar mit dem Tod bedroht. "Sage das deinem Vater und ich werde deine ganze Familie vernichten" und "Ich werde alles tun, damit du stirbst" oder "ich brate deinen Hund zum Abendessen", sind nur einige der Dutzenden von Kommentaren, die das Mädchen unter seinen Bildern erhielt.

Alle wurden von jemandem mit dem Decknamen "lini_bini_bikini" verfasst. Nach Erscheinen der Drohkommentare behielt Raschle seine Tochter zu Hause. "Die Schule bestand darauf, dass sie zur Schule geht, für ihre Sicherheit konnte man aber nicht garantieren", sagt Raschle. Der psychische Zustand der Tochter verschlechterte sich währenddessen. Raschle sah nur noch einen Ausweg: den Gang zur Polizei.

Mobbing ist eine Form von fortgesetzter Gewalt. Mobbing gibt es z.B. in der Schule, am Arbeitsplatz, in Vereinen und im Internet. In der Schule wird Mobbing auch als "Bullying" bezeichnet.

Egal, wo und in welchem Zusammenhang dir auffällt, dass Mobbing passiert: Misch dich ein und verurteile das Verhalten.

Wenn du selbst gemobbt wirst sei die darüber klar, dass dich keine Schuld trifft und du dich für nichts schämen musst. Niemand muss Gewalt aushalten oder ertragen, deshalb trau dich, dagegen vorzugehen und hole die Unterstützung!

Suche dir eine Person, der du vertraust und erzähle von deiner Situation. Damit ist der erste Schritt getan.

Ein paar Beratungsstellen:

Rat auf Draht
Telefonische, Chat und Online-Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen / Telefonnummer: 147, rund um die Uhr, kostenlos

KJA - Kinder- und Jugendanwaltschaft
Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern zu Fragen aller Art

Arbeiterkammer Wien
Beratung zu Mobbing am Arbeitsplatz

Vater wegen Beschimpfung verurteilt

Wie die "Wiler Nachrichten" berichten, war es nur wenige Stunden vor den Morddrohungen zu einem Zwischenfall auf offener Straße gekommen. Als Raschle seine Tochter von der Schule abholte, bemerkte er an einer Kreuzung ein Mädchen, das ihm den Mittelfinger zeigte und die Zunge herausstreckte. Daraufhin habe ihm seine Tochter erklärt, dass es sich bei der Jugendlichen um ihre Mitschülerin J. H.* handle, die sie ebenfalls mobbe.

Laut dem Strafbefehl hat Raschle die Schülerin wiederholt gefragt, weshalb sie ihm den Finger gezeigt und ihre Zunge herausgestreckt habe. Laut "20 Minuten" hatte er angenommen, dass H. ihn gefilmt hatte, weswegen er ihr in seiner Wut androhte, ihr das Handy zu entreißen und ins Gesicht zu werfen, sollte sie es nicht wegpacken.

Wegen diesem Vorfall wurde Raschle wegen Beschimpfung und Drohung angezeigt und am 28. Mai 2019 vom Gericht zu 30 Tagessätzen à 160 Franken (etwas mehr als 140 Euro) verurteilt. Die Geldstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Raschle überlegt sich das Urteil weiterzuziehen.

Handy von Familie H. sichergestellt

Seit der Urteilsverkündung Ende Mai ist klar, dass niemand für die massiven Drohungen gegen Raschles Tochter belangt werden wird. "Die IP-Adresse wurde zurückverfolgt und das Handy wurde im Haus von Familie H. sichergestellt", sagt Raschle. Doch da das Handy keine Display-Sperre besaß, habe man nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass die Nachrichten tatsächlich von J. H.* verfasst worden seien.

Deshalb setzt Raschle nun ebenfalls auf Social Media. In einer Facebook-Gruppe erzählt er seine Geschichte und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Für Hinweise, die zu einer Anklage und Verurteilung der Mobberin seiner Tochter führen, bietet der Vater 2.000 Franken (knapp 1.800 Euro) Belohnung.

"Das Leben meiner Tochter ist kaputt"

Doch die Polizei steht seinem Vorgehen kritisch gegenüber. Bereits in der Vergangenheit wurde immer wieder von privaten Fahndungsaufrufen abgeraten, da die so gewonnenen Informationen für die Polizei nicht immer verwertbar seien.

Raschle ist das egal: "Ich als Vater bin es meiner Tochter schuldig, dass das restlos aufgeklärt wird." Die damals 15-Jährige soll nach dem Vorfall aus der Schule geworfen worden sein und stehe ohne Lehre da. "Ihr Leben ist kaputt, sie leidet unter psychischen Problemen", wird er von den "Wiler Nachrichten" zitiert.

*Name der Redaktion bekannt

Auch hierzulande spitzt sich die Debatte um Mobbing an Schulen zu – lesen Sie mehr dazu hier.

(juu/20 Minuten)